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Der heilige Monat Muharram - Teil 1

Der heilige Monat Muharram - Teil 1

Muharram ist der Monat, mit dem die Muslime ihren Mondkalender (auch Hidschra-Kalender genannt) beginnen. Er ist einer der vier geheiligten Monate, über die im heiligen Qurân steht : Gewiss, die Anzahl der Monate bei Allâh ist zwölf Monate, im Buch Allâhs (festgelegt) am Tag, da Er die Himmel und die Erde schuf. Davon sind vier geschützt…“ (Sûra 9:36)

Diese vier Monate sind gemäß den authentischen Überlieferungen: Dhû Al-Qa’da, Dhû Al-Hiddscha, Muharram und Radschab. Alle Kommentatoren des edlen Qurân sind sich über diesen Punkt einig, da der edle Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in seiner Abschiedspredigt während seines letzten Haddsch (Pilgerreise nach Makka) erklärte: „Ein Jahr besteht aus zwölf Monaten, von denen vier verwehrt sind, drei von ihnen folgen aufeinander: Dhû Al-Qa’da, Dhû Al-Hiddscha und Muharram, und der vierte ist Radschab.“
Die besondere Erwähnung dieser vier Monate bedeutet nicht, dass die anderen Monate bar jedes Segens sind, da der Monat Ramadân ja der gesegnetste Monat des Jahres ist. Doch gerade diese vier Monate wurden „verwehrte (harâm) Monate“ genannt, weil die Heiden Makkas deren Unantastbarkeit akzeptierten.
Die Heiligkeit dieser vier Monate ist seit der Zeit des Propheten Ibrâhîm  Frieden sei auf ihm bekannt. Da sich die heidnischen Makkaner diesem Propheten besonders verbunden fühlten, beachteten sie die Unanastbarkeit dieser vier Monate; trotz ihrer häufigen Stammesfehden hielten sie es für unrechtmäßig, in diesen Monaten zu kämpfen.
Im Islâm wurde die Unantastbarkeit dieser Monate aufrechterhalten, so nennt sie der Qurân die „verwehrten (harâm) Monate“. Der Monat Muharram verfügt darüber hinaus über einige Besonderheiten, die im Folgenden dargelegt werden:
Fasten im Monat Muharram:
Der edle Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Das beste Fasten nach dem Fasten im Ramadân ist das im Monat Muharram.“
Obwohl das Fasten im Monat Muharram keine Pflicht ist, erhält der in diesen Tagen freiwillig Fastende große Belohnung von Allâh, dem Allmächtigen. Der oben genannte Hadîth weist darauf hin, dass das Fasten im Monat Muharram das am meisten belohnte freiwillige Fasten ist. Es bedeutet nicht, dass die Belohnung, die für das Fasten im Monat Muharram versprochen wurde, nur zu erlangen ist, indem man den ganzen Monat fastet. Im Gegenteil: Jedes Fasten in diesem Monat wird belohnt. Daher sollte man diese Gelegenheit möglichst nutzen.
Der Tag von Âschûrâ‘:
Der Monat Muharram ist ein geheiligter Monat und der zehnte Tag des Muharram ist der heiligste unter all diesen Tagen. Der Tag wird Âschûrâ genannt. Gemäß Ibn ‘Abbâs  möge Allah mit beiden zufrieden sein stellte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fest, als er nach Madîna auswanderte, dass die Juden von Madîna am zehnten Muharram fasteten. Sie sagten, dass dies der Tag war, an dem der Prophet Mûsa (Moses)  Frieden sei auf ihm und seine Anhänger das Rote Meer auf wundersame Weise überquerten und der Pharao darin ertrank. Als er dies von den Juden hörte, sagte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Wir sind mit Mûsa enger verbunden als ihr.“ Und wies die Muslime an, am Tag von Âschûrâ zu fasten. (Abû Dâwûd)
In zahlreichen authentischen Überlieferungen wird auch berichtet, dass das Fasten am Tag von Âschûrâ in der Anfangszeit des Islâm den Muslimen verpflichtend war. Später wurde das Fasten im Ramadân vorgeschrieben und das Fasten am Tag von ´Âschûrâ verblieb als freiwilliges Fasten. ´Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein sagte: „Als der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nach Madîna kam, fastete er am Tag von Âschûrâ und wies die Leute an, dies ebenfalls zu tun. Doch als das Fasten im Ramadân zur Pflicht wurde, wurde die Pflicht zum Fasten auf den Ramadân beschränkt und die Verpflichtung zum Fastens an ´Âschûrâ abgeschafft. Wer immer es wünscht, der soll an ihm fasten, und wer möchte, kann es unterlassen an ihm zu fasten.“ (Abû Dawûd)
Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte jedoch selbst nachdem das Fasten im Ramadân zur Pflicht wurde, weiterhin am Tag von Âschûrâ zu fasten. ‘Abdullâh ibn Mûsâ  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtete, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken das Fasten von Âschûrâ dem Fasten an anderen Tagen vorzog und das Fasten im Ramadân dem Fasten von Âschûrâ vorzog. (Buchâri und Muslim)

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