Islam Web

  1. Fatwa
  2. Salâ (Das rituelle Gebet)
  3. Das rituelle Gemeinschaftsgebet
  4. Rechtsurteile über das rituelle Gemeinschaftsgebet und Entschuldigungen für eine Unterlassung
Fatwâ-Suche

Streitigkeit zwischen Imâm und hinter ihm Betenden: Macht sie den Folgezustand ungültig?

Frage

Ich betrat einmal eine Moschee und nahm wahr, dass der Imâm derjenige war, mit dem ich gestritten habe. Seit diesem Streit reden wir nicht mehr miteinander. Soll ich hinter ihm das Gebet in Gemeinschaft oder allein verrichten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage:

Du sollst dich dem Gemeinschaftsgebet hinter diesem Imâm anschließen, um die große Belohnung, die sich daraus ergibt, zu erhalten. Diese Belohnung erklärte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) indem er sagte: „Das Gemeinschaftsgebet ist siebenundzwanzigmal besser als das Gebet des Einzelnen.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

Wie würdest du dich dieser Belohnung bloß auf Grund eines banalen Streits enthalten! Darüber hinaus kann es nicht ignoriert werden, dass du in einen sehr großen Fehler gerietest, wenn du deinen muslimischen Mitmenschen für mehr als drei Tage miedest, obwohl der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Es ist dem Muslim nicht erlaubt, seinen Bruder mehr als drei Tage zu meiden, indem sie sich begegnen und trotzdem sich voneinander abwenden. Der Beste von ihnen ist derjenige, der den anderen zuerst zu grüßen beginnt.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

Daher hast du deinen muslimischen Bruder wieder angenehm zu behandeln und dieses Meiden ihm gegenüber zu unterlassen, denn dies gehört zu Satans Werken, der immer anstrebt, Feindschaft unter den Muslimen zu entzünden. Und hier spielt der Ärger eine große Rolle. Aus diesem Grund steht im Sahîh-Werk von Al-Buchârî, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu einem Mann sagte, als dieser ihn um Rat bat: „Ärgere dich nicht!“ Und er wiederholte es mehrmals. Deshalb muss man die Streitigkeiten und Auseinandersetzungen unterlassen, die vielleicht zum gegenseitigen Meiden führen und die Feindschaft festigen.

So erinnern wir den Fragesteller daran, dass der Hass, der der Scharia gemäß erlaubt ist, derjenige ist, indem einer den Imâm hasst, weil er ein Frevler ist, der unerlaubte Neuerungen ausführt oder Ähnliches. Den Imam auf Grund einer Angelegenheit zu hassen, die bloß das Diesseits angeht, ist also unerlaubt.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen