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Das Familienleben im Islâm - 4

Das Familienleben im Islâm - 4

Die Pflichten der Kinder: Die Rechte der Eltern

Die Eltern-Kind-Beziehung ist komplementär. Eltern und Kinder werden im Islâm durch gegenseitige Pflichten und wechselseitige Verbindlichkeiten miteinander verbunden. Der Altersunterschied ist jedoch manchmal so groß, dass die Eltern körperlich und geistig zu schwach werden. Dies wird oft begleitet von Ungeduld, Energieverlust, erhöhter Reizempfindlichkeit und möglicherweise Fehleinschätzungen. Ferner kann es Missbrauch des elterlichen Einflusses, Generationenentfremdung und Unbehagen zur Folge haben - etwas, was man heutzutage als Generationenkonflikt bezeichnet. Es gehört wohl zum Wesen des Islâm, im Hinblick auf diese Überlegungen von gewissen Tatsachen Notiz zu nehmen und Maßnahmen bereitzustellen, um die Beziehung des Einzelnen zu seinen Eltern zu regeln.

Die Tatsache, dass Eltern in fortgeschrittenem Alter sind, und die allgemeine Annahme, dass sie erfahrener sind, bestätigt ihre Ansichten oder bescheinigt ihre Normen nicht von selbst. Ebenso ist die Jugend an sich nicht die einzige Quelle der Energie, des Idealismus oder der Weisheit. Im Qurân werden in verschiedenen Zusammenhängen Beispiele angeführt, in denen Eltern bei Streitigkeiten mit ihren Kindern Fehler begingen und Kinder die Haltung ihrer Eltern falsch einschätzten (siehe Sûra 6:74; 11:42-46; 19:42-48!).

Wohl noch bedeutsamer ist die Tatsache, dass Sitten, Bräuche und Traditionen oder das Wertesystem und die Normen der Eltern an sich keine Wahrheit und Richtigkeit darstellen. An mehreren Stellen werden im Qurân diejenigen streng getadelt, die von der Wahrheit abirren, nur weil sie neu für sie ist, im Widerspruch zum ihnen Bekannten steht oder mit den Wertvorstellungen der Eltern unvereinbar ist. Ferner wird der Umstand fokussiert, dass das Individuum, wenn Treue oder Gehorsam gegenüber den Eltern voraussichtlich dazu führt, dass es sich von Allâh entfremdet, man auf Allâhs Seite stehen muss. Es ist richtig, dass die Eltern Achtung, Liebe, Mitgefühl und Barmherzigkeit verdienen. Falls sie jedoch ausscheren und sich in die Rechte Allâhs einmischen, muss eine Grenzlinie gezogen und eingehalten werden.

Im Qurân wird die gesamte Angelegenheit im Hauptkonzept „Ihsân“ (Verrichten von Taten mit guter Absicht im Bewusstsein, dass Allâh einen sieht) zusammengefasst. Dieses kennzeichnet, was richtig, gut und schön ist. Die praktischen Auswirkungen des Ihsân-Konzepts auf die Eltern beinhalten, dass man reges Einfühlungsvermögen und Geduld, Dankbarkeit, Mitgefühl und Respekt für sie zeigt, Gebete für ihre Seelen verrichtet, ihr legitimes Engagement in Ehren hält und ihnen aufrichtigen Rat anbietet.

Eine Grunddimension des Ihsân ist Fügsamkeit. Die Eltern haben das Recht, Gehorsam von ihren Kindern zu erwarten, wenn auch nur zum teilweisen Ausgleich für das, was die Eltern für sie getan haben. Falls die Eltern jedoch etwas Falsches verlangen oder um etwas Unzulässiges bitten, wird Ungehorsam nicht nur gerechtfertigt, sondern zudem unerlässlich. Gehorchen oder nicht gehorchen: Die Haltung der Kinder gegenüber den Eltern kann weder kategorische Unterwürfigkeit noch unverantwortlicher Trotz sein.

Die letzte wesentliche Komponente des Ihsân, die an dieser Stelle zu erwähnen ist, lautet, dass die Kinder für die Unterstützung und Betreuung der Eltern verantwortlich sind. Es stellt eine absolute religiöse Pflicht dar, für die Eltern im Bedarfsfall zu sorgen und ihnen dabei zu helfen, ihr Leben so angenehm wie möglich zu gestalten.

Weitere Aspekte des Familienlebens

Eng verbunden mit dem Familienleben ist die Behandlung von „Bediensteten“, anderen Familienmitgliedern, Verwandten und Nachbarn. Denjenigen, die permanente Dienstmädchen unterhalten, gab der Prophet Muhammad Rat und verhieß ihnen frohe Botschaft. „Dienstherren“ sind dazu angehalten, ihre Bediensteten wie Geschwister zu behandeln und nicht wie Sklaven, da der Prophet Muhammad sagte, dass Allâh den Tod desjenigen leicht und angenehm machen wird, der seinen Bediensteten gut behandelt - ein Moment, der normalerweise schmerzhaft und schwierig ist. Bedienstete besitzen das Recht auf Gerechtigkeit, Freundlichkeit, Barmherzigkeit, Nahrung, Kleidung, Unterkunft und weitere persönliche Zuwendungen. Der Prophet sagte sogar, dass sie von derselben Art gespeist und bekleidet werden sollten, wie die von ihren Dienstherren benutzte, und dass diese von den Dienstherren persönlich als Teil ihrer Pflichten gegenüber den Bediensteten bereitgestellt werden soll. Bedienstete dürfen nicht verfolgt, verachtet oder mit Arbeit überfordert werden. Diese Bestimmung soll zeigen, wie der Islâm die Menschen würdigt und die Arbeit ehrt, ohne zum Klassenkampf oder zu despotischer Autorität des Proletariats einzuladen. Als Bediensteter oder Arbeiter wird man nicht seiner Rechte beraubt und die eigene Würde als menschliches Wesen wird nicht beeinträchtigt. Es macht einen auch nicht süchtig nach dem Opium des utopischen Proletariats. Alle Bürger einer wirklich muslimischen Gesellschaft stehen auf gleicher Augenhöhe, da der Islâm das Kastensystem oder die Bürgerschaft zweiter Klasse nicht akzeptiert. Die einzige Überlegenheit, die vom Islâm anerkannt wird, ist die Überlegenheit in der demütigen Ehrfurcht gegenüber Allâh und in guten Taten im Dienste Allâhs (Sûra 9:105; 49:13).

Allâh bestimmt für den Menschen, dass er anderen Familienmitgliedern und Verwandten äußerste Unterstützung und Güte entgegenbringt und ihnen wahre Gefühle der Liebe und Fürsorge zeigt. Es könnte interessant sein, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Wort „Verwandtschaft“ im Arabischen von einem Wortstamm abgeleitet wird, der Barmherzigkeit bedeutet (Rahîm und Rahma). Freundlichkeit gegenüber der eigenen Verwandtschaft ist ein Abkürzungsweg zum Paradies, das denjenigen, die ihre Pflichten in dieser Hinsicht vernachlässigen, verwehrt wird. Der gütige Umgang mit den Verwandten wurde vom Propheten als Segen Allâhs für das eigene Leben und die eigene Versorgung beschrieben. Der gütige Umgang mit Verwandten ist eine Pflicht, selbst wenn diese nicht in der gleichen Weise reagieren. Diese Pflicht ist von Allâh auferlegt und sollte Ihm zuliebe erfüllt werden, ungeachtet der Reaktion der Verwandten (Sûra 2:117; 4:36; 16:90; 17:23-26).

Nachbarn haben aus islâmischer Sicht einen sehr hohen Status. Nachbarn aller Art genießen eine Reihe von Privilegien, die der Islâm ihnen verleiht. Über den Propheten Muhammad ist überliefert, in seinen Ausführungen zu den für diesen Punkt relevanten Lehren des Qurân gesagt zu haben, dass niemand ein wahrer Gläubiger sein kann, solange seine Nachbarn sich nicht sicher vor und ungefährdet von ihm fühlen. Außerdem kann niemand ein wahrer Gläubigerer sein, dessen Nachbarn eine hungrige Nacht durchleben, während sein eigener Magen gefüllt ist. Der Prophet sagte, dass derjenige, der am besten zu seinen Nachbarn ist, die Nachbarschaft Allâhs am Tag der Auferstehung genießen wird. Unter Nachbarn sollten Präsente, Geschenke und das Teilen von Freud und Leid ausgetauscht werden. In einer weiteren Überlieferung sagte der Prophet: Wisst ihr, was die Rechte eines Nachbarn sind? Ihm zu helfen, wenn er einen um Hilfe bittet; ihm Schutz zu gewähren, wenn er Schutz von einem ersucht; ihm etwas zu leihen, wenn er ein Darlehen benötigt; Anteil zu nehmen, wenn er bekümmert ist; ihn zu pflegen, wenn er krank ist; an seinem Begräbnis teilzunehmen, wenn er verstorben ist; ihm zu gratulieren, wenn ihm etwas Gutes widerfährt; Mitleid mit ihm zu haben, wenn ihn ein Unheil trifft; seinen Ausblick nicht zu blockieren, indem man das eigene Haus ohne seine Erlaubnis hoch baut; ihn nicht zu belästigen; ihm einen Anteil zu geben, wenn man Obst kauft, und wenn man ihm nichts gibt, seine Einkäufe leise und umgehend nach Hause zu bringen, und die eigenen Kinder sie nicht hinausbringen zu lassen, um somit nicht den Ärger seiner Kinder zu erregen. Darüber hinaus wird vom Propheten berichtet, gesagt zu haben, dass die Rechte der Nachbarn so sehr vom Engel Gabriel betont wurden, dass er dachte, die Nachbarn hätten womöglich das Anrecht darauf, am eigenen Erbe beteiligt zu werden (siehe auch die Verse im vorhergehenden Abschnitt!).


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