Das rituelle Gebet - Teil 2

09/07/2017| IslamWeb

Die Gebetswaschung (Wudû)

 

Bevor man das Gebet verrichtet, sollte man sich in guter Verfassung und reinem Zustand befinden. Es ist erforderlich, die Körperteile zu waschen, die üblicherweise Schmutz, Staub oder Smog ausgesetzt sind. Diese Handlung wird Gebetswaschung (Wudû) genannt und wird am besten wie folgt verrichtet:

 

1. Man fasst die Absicht im Herzen.
2. Man wäscht die Hände dreimal bis zu den Handgelenken.
3. Man spült den Mund dreimal mit Wasser aus, wenn möglich und am besten mit einer Bürste.
4. Man reinigt die Nasenlöcher, indem man in ihnen dreimal Wasser schnaubt.
5. Man wäscht das ganze Gesicht dreimal mit beiden Händen, wenn möglich von der Stirnoberkante bis zur Kinnunterkante und von Ohr zu Ohr.
6. Man wäscht den rechten Arm dreimal bis über den Ellenbogen und tut dann dasselbe mit dem linken Arm.
7. Man streicht einmal mit der nassen Hand über den gesamten Kopf oder über einen Teil davon.
8. Man streicht mit den Zeigefingern über die Innenseite der Ohren und mit den Daumen über die Außenseite. Dies sollte mit nassen Fingern getan werden.
9. Man wäscht die Füße dreimal bis zu den Fußknöcheln und beginnt dabei mit dem rechten Fuß.

 

In diesem Stadium ist die Gebetswaschung beendet und derjenige, der sie verrichtet hat, ist bereit für das Gebet. Ist die Gebetswaschung gültig, so darf man auf ihrer Basis handeln, solange man kann, und sie für so viele Gebete verwenden, wie man möchte. Es ist jedoch wünschenswert, sie so oft wie möglich neu vorzunehmen. Es ist außerdem wünschenswert, sie in der erwähnten Reihenfolge zu verrichten, obwohl sie auch von denjenigen, die diese Reihenfolge nicht einhalten, angenommen wird. Wird die Gebetswaschung in der erwähnten Weise verrichtet, so ist dies ausreichend für das Gebet, es sei denn, sie wird aus irgendeinem Grund hinfällig.

 

Aufhebung der Gebetswaschung

 

Die Gebetswaschung wird durch folgende Angelegenheiten hinfällig:

 

1. Natürliche Ausscheidungen wie beispielsweise Urin, Stuhl, Wind usw.
2. Ausfluss von Blut oder Eiter und dergleichen aus irgendeinem Körperteil.
3. Erbrechen.
4. Einschlafen.
5. Beeinträchtigung der geistigen Kräfte durch die Einnahme von Drogen oder Rauschmitteln.

 

Wenn eine dieser Angelegenheiten eintritt, muss die Gebetswaschung für das Gebet erneut durchgeführt werden! Nach Verrichtung der Notdurft sollte außerdem Wasser benutzt werden, da die alleinige Verwendung von Toilettenpapier zum Zweck der Reinheit und Anbetung möglicherweise nicht ausreichend ist.

 

Vollständiger Ersatz für die Gebetswaschung (Tayammum)

 

Tayammum beziehungsweise die Verwendung von reiner Erde kann die Gebetswaschung und sogar die rituelle Ganzkörperwaschung ersetzen. Dies ist in folgenden Fällen erlaubt:

 

1. Wenn man krank ist und kein Wasser benutzen kann.
2. Wenn man keinen Zugang zu Wasser in ausreichender Menge hat.
3. Wenn die Verwendung von Wasser einem voraussichtlich schadet oder eine Krankheit hervorruft.

 

In den genannten Fällen ist Tayammum erlaubt und wird wie folgt verrichtet:

 

1. Man klopft mit beiden Händen leicht auf reinen Boden oder Sand oder über einen Stein.
2. Man schüttelt die Hände ab und wischt mit ihnen einmal in der Weise über das Gesicht, wie es bei der Gebetswaschung getan wird.
3. Man klopft mit den Händen nochmals auf und streicht mit der linken Hand über den rechten Arm bis zum Ellbogen und dann mit der rechten Hand über den linken Arm.

 

Dieser Tayammum ist eine symbolische Bekundung der Wichtigkeit der Gebetswaschung, die sowohl für die Anbetung als auch für die Gesundheit vital ist. Als der Islam diese wiederholbare Gebetswaschung einführte, brachte er damit die beste Hygieneformel, die von keiner anderen spirituellen Lehre oder medizinischen Verordnung antizipiert wurde.

 

Besondere Erleichterungen bei der Gebetswaschung

 

Hinsichtlich der Gebetswaschung bietet der Islâm bestimmte Erleichterungen. Wenn man Socken oder Strümpfe trägt und diese nach der Verrichtung einer Gebetswaschung angezogen wurden, ist es nicht nötig, sie beim erneuten Durchführen der Gebetswaschung auszuziehen. Anstelle des Ausziehens kann man mit der nassen Hand über sie fahren. Man sollte sie jedoch innerhalb von 24 Stunden mindestens einmal ausziehen und die Füße waschen. Auf dieselbe Praktik kann zurückgegriffen werden, wenn man schuhähnliche Ledersocken trägt, und diese dem äußeren Anschein nach sauber sind. Hat man an einer Stelle des Körpers, die bei der Gebetswaschung gewaschen werden muss, eine Wunde, und bewirkt das Waschen dieser bestimmten Stelle voraussichtlich einen gesundheitlichen Schaden, ist es ebenfalls erlaubt, mit einer nassen Hand über den Wundverband zu streichen.

 

Die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl)

 

In folgenden Fällen muss der gesamte Körper einschließlich Nasenlöchern, Mund und Kopf durch die so genannte Ganzkörperwaschung gereinigt werden, bevor man das Gebet verrichtet:

 

1. Nach Geschlechtsverkehr.
2. Nach Samenerguss.
3. Bei Frauen nach der Menstruationszeit.
4. Bei Müttern nach Ablauf der auf maximal 40 Tage angesetzten Wochenbettphase. Falls sie früher endet, sollte die Ganzkörperwaschung dann verrichtet werden.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass zu Beginn der Ganzkörperwaschung oder der Gebetswaschung die Absicht vorhanden sein muss, dies zum Zwecke der Reinigung und Anbetung zu tun. Jemand, der eine Gebets- oder Ganzkörperwaschung vollzieht, sollte seine Verrichtung mit dem Sprechen einiger Wörter verbinden, mit denen er Allâh preist und Ihn um wahre Rechtleitung bittet.


 
Diese Wörter werden in umfangreichen  Religionsquellen detailliert beschrieben. Falls man den genauen Wortlaut nicht kennt, darf man durchaus auch eigene ausgezeichnete Wörter verwenden. Diese genügen, solange sie zum Lobpreis Allâhs und aufrichtig ausgesprochen werden.


Das rituelle Gebet - Teil 1
Das rituelle Gebet - Teil 3


 

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