Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die überwiegende Meinung lautet, dass es keine Einwände gegen deine Fahrt nach Tâif und die Rückkehr gibt, solange du keine der Riten des Haddsch versäumst und nicht gegen die Haddsch-Gebote verstößt. Du muss auch für dein Verlassen kein Sühneopfer darbringen, egal ob du wegen einer Notwendigkeit den heiligen Bezirk verlassen hast oder nicht. Der Pilger muss die Elementarpflichten und sonstigen Pflichten des Haddsch einhalten und muss die damit verbundenen Gebote beachten. Es ist ihm nicht verboten, Makka zu verlassen, irgendwohin zu wandern oder während des Haddsch zu arbeiten.
Und Allâh weiß es am besten!