Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Analverkehr mit der Ehefrau ist gegen die Natur des Menschen, es ist zudem im Islâm verboten. Aber er bewirkt weder eine Scheidung noch eine Auflösung des Ehevertrags, solange die beiden Eheleute damit aufgehört und sich Allâh reumütig zugewandt haben. Aber wenn der Mann dies regelmäßig tut und die Frau ihm dabei gehorcht, dann sollen sie aus religiöser Sicht getrennt werden. Dazu sagte der Gelehrte Ibn Taimiya: „Wenn er Analverkehr mit ihr hat und sie ihm dabei gehorcht, dann sollen beide ermahnt werden, sonst werden sie voneinander getrennt, wie man zwei Personen voneinander trennt, die miteinander Unzucht treiben.“ Die Unfähigkeit der Frau, ihren Mann an dieser Tat zu hindern oder sich gegen ihn zu wehren, ist dem Fall ähnlich, dass sie ihm dabei gehorcht.
Doch nun zu den negativen Auswirkungen dieser Tat, mal ganz abgesehen davon, dass sie im Islâm verboten und zudem äußerst widerwärtig ist. Die negativen Auswirkungen sind zahlreich und in Fiqh- und Medizinwerken ausführlich erwähnt. Dazu gehört u.a., dass der Analverkehr den Mann davon abhält, normal mit seiner Frau zu verkehren. Das kann sogar soweit gehen, dass er sogar nicht einmal mehr dazu in der Lage ist, und dadurch bleibt eine der wichtigsten Früchte der Ehe aus, nämlich die Nachkommenschaft. Dazu gehört auch, dass er die Genitalien, die ja für den Geschlechtsverkehr gemacht sind, schädigt. Zudem führt es dazu, dass die Spermien schwächer werden und sich die chemische Zusammensetzung des Spermas ändert.
Dazu gehört ebenfalls, dass er zu vielen viralen Krankheiten wie etwa dem HPV-Virus (Feigwarzen) führen kann. Er führt u. a. zur Erschlaffung und Zerreißung der Schließmuskeln. Es gibt noch viele andere psychische und körperliche Schäden, die Sayyid Sâbiq in seinem Werk Fiqh As-Sunna aus dem Buch Der Islâm und die Medizin des Arztes Dr. Muhammad Wasfî zitierte.