Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Sie mussten Ihr Gebet fortsetzen, solange Sie die Absicht zum Verrichten des anstehenden Gebets vor dem Takbîr hatten. Ihr Zweifel nach dem Takbîr bezüglich der Absicht zum Verrichten eines vorangegangenen Gebets spielt keine Rolle. Ihr Takbîr zum zweiten Gebet macht Ihr erstes Gebet, das die hinter dem Vorbeter Betenden mit begonnen haben, rechtsungültig, weil das Folgen seitens der hinter dem Vorbeter Betenden erst nach dem Takbîr des Vorbeters beginnt, außer in zwei Fällen, in denen – einigen Gelehrten zufolge – die hinter dem Vorbeter Betenden das Takbîratu Al-Ihrâm vor dem Vorbeter aussprechen dürfen:
Der schafiitische Gelehrte Al-Badschairamî sagte über Takbîratu Al-Ihrâm des hinter dem Vorbeter Betenden vor dem Vorbeter: Sein Gebet ist nur in zwei Fällen rechtsgültig, in denen es erlaubt ist, dass der hinter dem Vorbeter Betende Takbîratu Al-Ihrâm vor dem Vorbeter ausspricht, nämlich wenn er allein das Gebet begonnen hat und sich dann einem gemeinschaftlichen Gebet anschließt; und wenn der Vorbeter mit dem Gebet anfängt und die hinter dem Vorbeter Betenden ihm folgen und er dann Zweifel an seiner eigenen Absicht hat, was ihn den Takbîr wiederholen lässt, so dass er sich dabei selbst hören kann und sein Gebet als Vorbeter fortsetzt.
Der Beweis für die Rechtsgültigkeit des Gebets des hinter dem Vorbeter Betenden, der Takbîratu Al-Ihrâm vor dem Vorbeter ausspricht, ist der Bericht, den Ahmad und Abû Dâwûd von Abû Bakr überlieferten, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken beim Morgengebet die Moschee betreten hat. Dabei winkte er (der Prophet), dass die Leute weiter beten sollen. Dann betete er als Vorbeter mit, wobei die Wassertropfen von seinem Kopf tropften. Es wird in diesem Hadîth nicht überliefert, dass sie Takbîratu Al-Ihrâm wiederholt haben. Die Gelehrten beweisen damit, dass das Gebet der hinter dem Vorbeter Betenden rechtsgültig ist, wenn sich der Vorbeter in der rituellen Unreinheit befindet, vorausgesetzt, dass die hinter dem Vorbeter Betenden dies nicht wissen. Der fragende Bruder soll sich jedoch davor hüten, dass er das wiederholt, weil einige Gelehrte das Gebet des hinter dem Vorbeter Betenden absolut für rechtsungültig halten, wenn das Gebet des Vorbeters rechtsungültig wird.