Er bat Allâh um Eingebung der richtigen Entscheidung, damit er in einer Firma arbeitet; daraufhin arbeitete er in ihr und ihm wurde deutlich, dass diese Arbeit verboten ist

20-11-2013 | IslamWeb

Frage:

Ich verrichtete das Bittgebet um die Eingebung der richtigen Entscheidung, bevor ich der Arbeit wegen zu einer Firma für Geometer reiste. Die Reise war wirklich erfolgreich und ich arbeite immer noch in dieser Firma. Allerdings habe ich einige verbotene Dinge in der Firma entdeckt. Eine Lösung wäre, die Arbeit in dieser Firma aufzugeben, weil sie die Kunden betrügt. Was mich unentschlossen macht, besteht darin, dass ich weiß, dass Allâh für mich keine verbotene Versorgung wählt. Warum bin ich also hier?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Heiterkeit oder Niedergeschlagenheit, die derjenige empfindet, der das Bittgebet um Eingebung der richtigen Entscheidung verrichtet, sind lediglich vermutete Zeichen oder Hinweise. Möglicherweise ist der Betende der Arbeit zugeneigt, bevor er das Bittgebet um Eingebung der richtigen Entscheidung verrichtet. Dann wendet er sich nach dem Gebet dieser Arbeit zu in der Annahme, diese Zuneigung sei eine Auswirkung des Bittgebets um Eingebung der richtigen Entscheidung. Dabei sind es nur seine vorherige Neigung und sein Wunsch nach der Arbeit.

 

In jedem Fall ist es islâmisch nicht möglich zu sagen, dass Allâh für dich diese Arbeit gewählt hat, wenn sie islâmisch gesehen verboten ist. Denn Allâh wählt für dich nicht das Verbotene. Der Fehler ist auf dich zurückzuführen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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