Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Allâh hat den Eltern eine beachtliche Stellung gewährt, ihnen einen hohen Rang zugesprochen und Seinen Anspruch mit dem der Eltern verbunden. Allâh sagt: "Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm anbetend dienen und zu den Eltern gütig sein sollt." (Sûra 17:23). Es ist somit deine Pflicht, gegenüber deinem Vater gütig zu sein und ihn gut zu behandeln.
Unter die Güte gegenüber dem Vater fällt auch, dass man sich finanziell um ihn kümmert, wenn er bedürftig ist. Einige Gelehrte haben den Konsens überliefert, dass der Sohn verpflichtet ist, seine Eltern mit seinem Geld zu unterhalten, wenn sie arm sind und kein Geld haben. Du musst also entsprechend deiner Möglichkeiten für seinen Unterhalt aufkommen, wenn er dies benötigt. Dies sollte in einer Art und Weise geschehen, in der du einen Kompromiss zwischen deiner Pflicht deinem Vater und deiner Mutter sowie den Kindern gegenüber findest. Wenn du nicht fähig sein solltest, beide Elternteile zu unterhalten, so hat - nach der maßgeblichen Meinung der Gelehrten - die Mutter den Vorrang vor dem Vater, da sie die Beschwerden der Schwangerschaft und des Stillens erduldet hat und sie schwächer und hilfloser ist. Wenn dein Vater erwerbsfähig sein sollte, solltest du ihm raten, nach Arbeit zu suchen und seiner Verantwortung gegenüber seiner Familie nachzukommen.
Wir möchten am Ende unserer Antwort auf zwei Punkte hinweisen:
Erstens: Du sollst dich nicht von den Beleidigungungen und Schlägen deines Vaters dazu verleiten lassen, ihn nicht mehr gut zu behandeln.
Zweitens: Der Aufenthalt in nicht-muslimischen Ländern ist nicht erlaubt, außer in einer Notlage oder wenn ein dringender Bedarf besteht.