Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.
Und nun zur Frage:
Wenn du absolut darauf angewiesen warst, dieses Auto zu kaufen, dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen, denn die absolute Notwendigkeit erlaubt das Verbotene, wie Allâh im Qurân sagt: "und Er hat euch bereits ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet..." (Sûra 6:119)
Hast du indes das Darlehen genommen, ohne es dringend zu benötigen, dann hast du eine Sünde begangen. Du musst dich in diesem Fall sofort Allâh reuevoll zuwenden und darfst dies nie wieder tun. Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass du weiterhin vom Auto profitierst, denn bereits geliehenes Geld gilt als Besitz und Schuld des Schuldners. Hier spielt es dann keine Rolle mehr, ob es ein Zinsdarlehen war oder nicht. Bei Zinsdarlehen liegt aber der Unterschied darin, dass der Schuldner sündigt, da er einen Zinshandel eingegangen ist.
Und Allâh weiß es am besten.