Bedingungen und Verantwortung bei der Vermietung eines Gebäudes als Wohnheim
24-5-2009 | IslamWeb
Frage:
Ich besitze ein Wohnhaus im Stadtzentrum inmitten der Einkaufszentren. Dahinter und daneben liegen zu beiden Seiten Häuserblocks. Eine namhafte Poliklinik bat mich, ihr das Gebäude als Wohnheim für Krankenpflegerinnen und Pharmaziestundentinnen zu vermieten. Sie sagten, dass sie das Gebäude gut bewachen werden, da es nur für unverheiratete Studentinnen sein wird. Ist es mir erlaubt, das Gebäude für diesen Zweck zu vermieten? Es besteht aus einem Erdgeschoss und einem weiteren oberen Stockwerk. Das Gebäude soll rund um die Uhr überwacht werden. Gibt es noch andere zusätzliche Bedingungen, die ich in den Vertrag vorsichtshalber einfügen soll, damit nichts Unislamisches im Gebäude geschieht? Wenn etwas Unislamisches außerhalb des Gebäudes geschehen würde, wird das mir im Jenseits Schaden zufügen, denn meine Rolle beschränkt sich ja nur darauf, die Wohnung zur Verfügung zu stellen, und das Krankenhaus ist es, das für den Schutz und für die Überwachung rund um die Uhr verantwortlich ist? Dieses Krankenhaus ist übrigens bekannt und hat viele Preise von der indischen Regierung erhalten.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh und möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.
Und nun zur Frage:
Es ist dir erlaubt, dieses Gebäude zu vermieten, solange du nichts weißt oder du dir relativ sicher bist, dass es zu keinem verbotenen Zweck, wie Unzucht oder Ähnliches, verwendet wird. Du kannst, wenn du willst, als Bedingung in den Vertrag einfügen, dass das Gebäude nur für die Unterkunft von Studentinnen verwendet werden darf, und dass du das Recht der Annullierung hast, wenn das Gegenteil nachzuweisen wäre.
Allâh weiß es am besten.