Lügen

25-5-2009 | IslamWeb

Frage:

Wie lautet das islâmische Urteil über das Lügen?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Das Lügen ist zweifelsohne verboten und gehört zu den großen Sünden. Für dieses Urteil gibt es sowohl im Qurân als auch in der Sunna Beweise:

 

Allâh, der Allmächtige, sagt: "Lasst uns unsere Söhne und eure Söhne, unsere Frauen und eure Frauen, uns selbst und euch selbst zusammenrufen und hierauf flehen und so den Fluch Allâhs über die Lügner kommen lassen!" (Sûra 3:61)

 

Der Allmächtige sagt ferner "... und meidet die falsche Aussage" (Sûra 22:30). In seinem Tafsîr sagt Al-Qurtubî  Allah   erbarme sich seiner über diesen Vers: das bedeutet lügen und falsche Worte sagen. Im selben Zusammenhang sagt der Allmächtige weiterhin: "O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allâh und seid mit denen, die die Wahrheit sagen!" (Sûra 9:119)

 

Allâhs Gesandter  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Hütet euch vor dem Lügen, denn es führt zur Lasterhaftigkeit und Lasterhaftigkeit führt zur Hölle! Der Mensch fährt so lange  dem Lügen fort, bis er bei Allâh als Lügner niedergeschrieben wird." (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim, hier handelt es sich um die von Muslim überlieferte Version)

 

Doch sind nicht alle Lügen gleich, sie unterscheiden sich je nach Verbotsgrad und Abscheulichkeit. Die schlimmste Lüge ist diejenige über Allâh und den Gesandten Allâhs. Der Qurân sagt hierzu: "Und am Tag der Auferstehung siehst du diejenigen, die gegen Allâh gelogen haben; ihre Gesichter sind schwarz geworden. Ist nicht in der Hölle ein Aufenthaltsort für die Hochmütigen?" (Sûra 39:60)

 

Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Eine Lüge über mich ist nicht wie eine Lüge über irgendeine andere Person. Wer über mich lügt, muss seinen Aufenthalt in der Hölle erwarten." (Al-Buchârî, Muslim)

 

Gleich danach kommt der Meineid. In diesem Zusammenhang sagt Allâh: "Und sie schwören auf Lügen, wobei sie wissen. Allâh hat für sie strenge Strafe bereitet. Gewiss, wie böse ist, was sie zu tun pflegen!" (Sûra 58:14-15)

 

Der Meineid ist noch schlimmer, wenn dadurch Vermögen anderer Muslime veruntreut wird. Allâhs Gesandter  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte hierzu: "Wer einen falschen Eid ablegt, um das Vermögen eines Muslims – oder er sagte: seines Bruders – für sich zu beanspruchen, der wird Allâh  zornig antreffen." Überliefert von Al-Buchârî. So muss man sich vor dieser Schmach in Acht nehmen.

 

Allâhs Gesandter  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hatte Lügen nur in drei Fällen gebilligt, die eigentlich nicht zum Lügen zählen: Abû Dawûd überlieferte in seinem Sunna-Werk, dass Um Kulthûm bint Uqba sagte: "Ich habe nie gehört, dass der Gesandte Allâhs Lügen gebilligt hat, außer in drei Fällen – der Gesandte pflegte darüber zu sagen: 'Ich sehe es nicht als Lüge an.’: Ein Mensch, der zwischen Menschen schlichtet, indem er etwas sagt, womit er nur Gutes beabsichtigt, ein Mensch, der im Krieg den Feind täuscht, und die Worte, die der Mann seiner Frau (von seiner Liebe zu ihr) erzählt und sie ihm von ihrer."

 

Der Gesandte  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Der Lügner ist nicht derjenige, der zwischen Menschen versöhnt, indem er Gutes sagt und Gutes berichtet, also gute Worte weiterleitet." Ansonsten ist Lügen verboten und darüberhinaus eine große Sünde, die der Reue gegenüber Allâh, dem Allmächtigen, bedarf.

 

Wisse, mein Bruder, dass Lügen die wahre Krise unserer Zeit sind. Der Mensch lügt, während er Allâh anbetet, der Machthaber belügt das Volk und das Volk belügt den Machthaber, der Händler betrügt, der Direktor betrügt in der Verwaltung, der Vater belügt seine Kinder und die Kinder belügen ihren Vater, der Lernende belügt den Lehrer und der Lehrer die Lernenden. Lügen über Lügen! Nur derjenige, den Allâh schützt, wird davon nicht betroffen sein.

 

Und Allâh weiß es am besten.

 

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