Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh unserem Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten Segen und Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Pachtvertrag über ein Schließfach zwecks Verwahrung von Wertsachen mit einer Zinsbank ist erlaubt, da die Bank das verwahrte Vermögen nicht benutzt und es in diesem Vertrag keine Beihilfe zum Zins gibt. Der Prophet handelte mit den Juden in erlaubten Sachen, obwohl sie am meisten Zinshandel betrieben. Allâh sagt über sie: "und (weil sie) Zins nahmen, wo es ihnen doch verboten worden war." Es wäre jedoch besser für die Frau, die islâmische Bank zu wählen. Es schadet ihr nicht, dass es dort männliche Angestellte gibt. Sie kann ja islâmisch gekleidet zur Bank gehen und begeht daher auch keine Sünde. Wenn einer der Angestellten sie belästigt, kann sie sich über ihn beim Verantwortlichen beschweren.
Und Allâh weiß es am besten!