Ist es erlaubt, die Hälfte eines Hauses zu vermieten, das mir der Staat gab?

26-5-2009 | IslamWeb

Frage:

Ich habe ein Haus, das mir der Staat gab. Ist es mir erlaubt, dessen Hälfte zu vermieten, denn ich habe sehr viele Schulden?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn dir der Staat dieses Haus mit der Auflage überlassen hat, dieses lediglich privat zu nutzen, und dir verboten wurde, es ganz oder teilweise zu vermieten, dann ist es verboten, das Haus ganz oder teilweise zu vermieten, auch wenn du Schulden hast, denn das Nutzungsrecht des Hauses besitzt der Staat. Deshalb ist dir nur erlaubt, was dir der Staat gestattet. Das Vermieten des Hauses wäre in diesem Fall ein Übergriff auf den Volksbesitz und ist daher verboten.

 

Wenn dir der Staat aber die Nutzungsrechte des Hauses übergab, und du frei darüber verfügen darfst, dann steht es dir zu, das Haus zu vermieten.

 

Allâh weiß es am besten.

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