Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Soweit wir wissen, gibt es keinen Beweis, der belegt, dass der Ehemann seine Frau am Morgen oder am Abend informieren muss, dass er mit ihr Geschlechtsverkehr haben möchte. Der Ehemann hat das Recht, mit seiner Frau Geschlechtsverkehr zu haben, wann er will, außer während ihrer Menstruation. Er muss sie nicht vorher informieren.
Aber es ist empfehlenswert, dass er ihr etwas Zeit gibt, sodass sie sich schmückt und sich schön macht. Es ist auch zu empfehlen, dass er sie vor dem Geschlechtsverkehr liebkost und mit ihr flirtet, damit er ihre Begierde entfacht. Sie wird dann den gleichen Genuss wie er finden.