Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn eurer Vater diese Besitztümer auf den Namen eurer Mutter als Geschenk für sie registriert hat, er dabei bei voller Gesundheit war, sie tatsächlich übergeben und sie es angenommen hat, dann gilt dies als ihr Eigentum. Die erwähnte Verteilung gilt dann als rechtmäßig. Wenn er mit der Registrierung jedoch etwas anderes bezwecken wollte, es also kein Geschenk war, dann gehören diese Besitztümer zum Erbe und fallen unter die Verteilung.
Falls das Eigentum an die Mutter übergegangen ist, schreibt der Islâm vor die Kinder gerecht und gleich zu beschenken. Die Gelehrten haben verschiedene Meinungen über die Gerechtigkeit zwischen den Kindern. Einige meinten: Man soll den Jungen doppelt soviel wie den Mädchen geben, wie bei der Erbschaft. Andere meinten hingegen, man solle alle gleich beschenken. Diese letzte Meinung ist in schâ Allâh die Augenscheinlichste.
Der Beweis dafür ist folgende Aussage des Propheten :
"Behandelt eure Kinder bei Geschenken gleich! Hätte ich jemanden bevorzugen wollen, so hätte ich die Frauen bevorzugt." Berichtet von Sa'îd ibn Mansûr und Al-Baihaqî.
Sollte das Geld jedoch nur offiziell auf den Namen der Mutter registriert worden sein und das Eigentum als Erbe gelten, sieht es folgendermaßen aus:
Wenn es keine anderen Erben als die Mutter und ihre Kinder, Söhne und Töchter, gibt, bekommt die Mutter ein Achtel, der Rest wird unter den Kindern verteilt, indem ein Junge doppelt soviel wie ein Mädchen bekommt. In diesem Fall müsste der Besitz erneut richtig verteilt werden, wenn einer der Erben mit der ersten Verteilung nicht zufrieden ist, und unter der Voraussetzung, dass sie alle reif und geschäftsfähig sind.
Und Allâh weiß es am besten.