Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten Segen und Wohlergehen schenken!
Wir haben bereits in mehreren Fatwâs erklärt, dass der Zinskredit verboten ist, da diese Form der Geldaufnahme dem Ursprung des verbotenen Zinsgeschäfts entspricht. Genaueres finden Sie in der Fatwâ Nr. 2108063.
Um Ihr Vermögen von diesen Zinsen reinigen zu können, müssen Sie den Kredit möglichst ohne oder nur mit geringen Zinsen zurückzahlen. Dies fordert der Qurân deutlich: „[...] und lasst das sein, was an Zins(geschäften) noch übrig ist.“
Wenn diese Art von Zurückzahlung nicht realisierbar ist, muss der Kredit inklusive anfallender Zinsen als gesamter Schuldbetrag beglichen werden, da mit der Aufnahme des Zinskredits eine Verbindlichkeit gegenüber dem Geldgeber entsteht. Die kreditnehmende Person muss bereuen und diese Tat nicht ein weiteres Mal wiederholen.
Die Gelder, die Sie von Zinsgeschäften erhalten haben, sollten Sie freiwillig für das Gemeinwohl der Muslime einsetzen. Die Unterstützung von armen Muslimen, das Bauen von Schulen für muslimische Kinder und das Ausheben von Brunnen sind Möglichkeiten, das Eigenkapital von Zinserträgen zu befreien.. Für die Zinsen, die Sie bezahlt haben, müssen Sie bereuen. Wenn die Nichtbezahlung der Zinsen keine Probleme verursacht bzw. nur geringe Schwierigkeiten mit sich bringt, müssen Sie das Bezahlen der Zinsen in der Zukunft unterlassen.
Allâh weiß es am besten!