Ejakulation während Ramadân im Schlaf und Fastenbrechen wegen Annahme, das Fasten sei ungültig

3-9-2009 | IslamWeb

Frage:

An einem Tag im Ramadân erwachte ich und stellte fest, dass ich im Schlaf ejakuliert hatte. Aufgrund meiner Unwissenheit in der islâmischen Rechtslehre fastete ich diesen Tag nicht. Erst danach erfuhr ich, dass eine Ejakulation, die während des Schlafens geschieht, das Fasten nicht ungültig macht. Was muss ich nun tun?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es ist die Unkenntnis der islâmischen Regeln, die jemanden zu so einer gewaltigen Verschuldung und Übertretung bringt. Aus diesem Grund weisen wir ständig darauf hin, dass es eine Pflicht ist, sich Wissen über seine Religion anzueignen, damit der anbetend Dienende seinen Herrn wissend verehrt. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat denjenigen, der in den Angelegenheiten der Religion unwissend ist, getadelt. Es wird von Ibn Hibbân in seinem Sahîh-Werk überliefert, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Allâh hasst jeden Rüpel, Arroganten und auf den Märkten Schreienden, den, der die Nacht wie eine Leiche und den Tag wie ein Esel verbringt, den Wissenden in Angelegenheiten des Diesseits, den Unwissenden in den Angelegenheiten des Jenseits."

 

Du, lieber Bruder, musst wegen deiner Nachlässigkeiten in der dich verpflichtenden Erlernung deiner Religion aufrichtig bereuen und zu Allâh zurückkehren. Denn das Erlernen von Dingen, auf denen deine Anbetungshandlungen basieren, ist eine Individualpflicht für jeden Muslim. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Das Erstreben von Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim." Überliefert von Ibn Hibbân.

 

Es ist zweifelsohne eine Tatsache, dass die tagsüber während des Schlafens eintretende Ejakulation das Fasten nicht ungültig macht.

 

Du bist nun neben deiner Reue noch dazu verpflichtet, den Tag, den du nicht gefastet hast, nachzuholen, denn er ist eine Schuld, die du zu begleichen hast. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Die Schulden bei Allâh sind der Begleichung würdiger." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

 

Und Allâh weiß es am besten.

www.islamweb.net