Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das absichtliche Schlucken von Blut, das vom Zahnfleisch kommt, zählt zweifelsohne als Fastenbrechen. Es steht nicht im Verhältnis mit Spucke, so dass es entschuldigt wäre. Vielmehr fällt es in die Sparte der Flüssigkeiten. Aus diesem Grund muss derjenige, der das Zahnfleischblut absichtlich schluckt, diesen Tag nachholen. Wohlwissend, dass Blut einstimmig unrein ist, wie es viele Gelehrte erwähnten. Auf Grund dessen ist das Schlucken von Blut verboten, selbst in den anderen Monaten. Du musst das Blut also, wenn du es in deinem Mund wahrnimmst, ausspucken. Und das ist nicht kompliziert, selbst wenn du dich in Verkehrsmitteln oder im Treppenhaus deiner Universität befindest, indem du Stoffservietten oder ähnliches verwendest.
Wir empfehlen dir auch dieses Problem medizinisch zu behandeln und einen vertrauenswürdigen Arzt aufzusuchen. Möge Allâh dir die Heilung erleichtern!
Was die Tage angeht, an denen du absichtlich das Blut geschluckt hast, so musst du ihre Anzahl bestmöglich herausbekommen und so viele Tage fasten, bis du mit gutem Gewissen meinst, deine Schuld beglichen zu haben. Einige Gelehrte sind der Meinung, dass du, wenn du Zweifel hast, ob du das Fasten nachholen musst oder nicht, das Fasten nicht nachzuholen brauchst, da generell von der Richtigkeit des Fastens ausgegangen wird. Dies ist unter anderem die Meinung von Ibn Al-Uthaimîn . Und es ist eine sehr starke Meinung.
Was wir jedoch zuvor angeführt haben – nämlich die Pflicht nachzuholen, bis du sicher sagen kannst, dass du deine Schuld beglichen hast – ist sicherer.
Wenn das Blut jedoch unabsichtlich geschluckt wird, wie wenn es hinuntergelangt, obwohl du stets darum bemüht warst, es auszuspucken, so bricht das dein Fasten nicht.