Lob sei Allâh! Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:
Unter Einhaltung folgender islâmischer Regeln darf die muslimische Frau das Schwimmbad besuchen:
Erstens: Die Frau muss ihr Haus bedeckt und unparfümiert verlassen.
Zweitens: Ihre Aura (zu bedeckenden Körperteile) im Schwimmbad muss bedeckt sein, sodass nichts davon in Erscheinung tritt. Die Muslima darf in der Anwesenheit einer anderen Muslima ihren Kopf, ihre Füße und ihre Brüste zeigen, da in diesem Fall ihre Aura vom Nabel bis zum Knie reicht. Vor einer Nichtmuslima darf sie allerdings nur das Gesicht und die Hände entblößen. Die Gelehrten vertreten jedoch verschiedene Meinungen bezüglich der Definition der weiblichen Aura.
Drittens: Im Schwimmbad dürfen sich keine Männer aufhalten.
Viertens: Die Frauen müssen ihre Aura im Schwimmbad komplett bedecken.
Fünftens: Es muss sichergestellt sein, dass die Frauen von keinem Mann beobachtet werden können. Wenn im Schwimmbad Kameras vorhanden sind, entspricht der Platz nicht mehr den Sicherheitskriterien.
Sechstens: Der Ehemann bzw. die Eltern der unverheirateten Frau müssen einverstanden sein.
Siebtens: Der Besuch des Schwimmbades darf die Muslima nicht von ihren religiösen Pflichten, wie etwa dem Gebet, abhalten.
Das Tragen von eng anliegenden Badeanzügen, die die Figur betonen, ist nicht erlaubt. Wenn die Anzüge jedoch die Aura, wie in der Fatwa erwähnt, bedecken, ist es gestattet, schwimmen zu gehen. Allerdings wisst ihr am besten über die Beschaffenheit eurer Badekleidung Bescheid.
Wir empfehlen den Schwestern das Schwimmbad nicht zu besuchen, vor allem nicht in der heutigen Zeit. In einem Land wie Frankreich werden die erforderlichen Kriterien meistens nicht erfüllt.
Es kann vorkommen, dass die Aura nicht verhüllt wird oder eine Kamera den Männern das Beobachten von Frauen ermöglicht. Ebenso können auch andere unislâmische Dinge geschehen.
Allâh weiß es am besten.