Bestimmte Arten von Dhikr (Gedenken Allâhs) sind keine Bedingung für die Gültigkeit des Tawâfs (Umrundung der Ka`ba)

9-11-2009 | IslamWeb

Frage:

Vor einiger Zeit verrichtete ich meine erste `Umra. Damals kümmerte ich mich nicht so sehr um die Regeln der `Umra. Während der zweiten und dritten Runde des Tawâfs um die Ka’ba war ich mir nicht sicher, ob ich überhaupt ein Dhikr oder Bittgebet gesprochen hatte.
Ich verrichtete also als Ersatz für die zweite und dritte Runde zwei weitere. Während der zwei letzten Umrundungen sprach ich einige überlieferte Bittgebete und beendete meinen Tawâf. Ich weiß nun aber nicht, ob mein Tawâf überhaupt gültig war?


Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Dhikr und Bittgebete zu sprechen ist keine Bedingung für die Gültigkeit der einzelnen Runden des Tawâfs. Es ist jedoch erwünscht, während des Tawâf Bittgebete zu sprechen.

Einige Gelehrte belegten dies mit einem von `Âischa überlieferten Hadîth, den sie vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hörte: „Das Umrunden des Hauses und der Lauf zwischen Safâ und Marwa dienen allein dem Zweck, das Gedenken Allâhs aufrechtzuerhalten.“ Diesen Hadîth überlieferten Ibn Chuzaima und Andere. Al-A’zamî sagte: „Die Überlieferungskette ist authentisch“, Al-Albânî stufte den Hadîth als schwach ein.

Da es also erwünscht ist, Allâhs zu gedenken, aber eben keine Bedingung für die Gültigkeit der Tawâf-Runden darstellt, hättest du die zwei Runden, die du hinzugefügt hast, gar nicht nachholen müssen. Dein erster Tawâf war mithin gültig.

Und Allâh weiß es am besten!

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