Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Deine Mutter ist im Ihrâm verstorben, wobei sie die rituellen Handlungen des Haddsch nicht vollendet hat. Könnt ihr ihre rituellen Handlungen nun vervollständigen oder nicht? Die Gelehrten haben in diesem Punkt zwei Meinungen. Die maßgebliche ist, dass ihr die rituellen Handlungen eurer Mutter nicht vollenden müsst. In einer Fatwâ sagt der Gelehrte Ibn Bâz : „Wer den Haddsch vollzieht und vor der Vollendung des Tawâf Al-Ifâda stirbt, für den wird dieser Tawâf nicht nachgeholt. Ibn Abbâs sagte: „Während sich ein Mann mit Allâhs Gesandten (in der Arafa-Ebene) aufhielt, fiel er von seinem Reittier und wurde von diesem totgetreten. Dies wurde dem Propheten mitgeteilt, worauf dieser sagte: »Wascht ihn mit Wasser und Jojoba (arab: Sidr) und begrabt ihn in seinen beiden Gewändern. Hüllt ihn nicht ein und bedeckt seinen Kopf nicht, denn Allâh wird ihn – während dieser die Talbiya spricht - am Jüngsten Tag auferwecken.«" Überliefert von Al-Buchârî, dem Imâm Muslim und Anderen.
Der Prophet hat niemandem angeordnet, für ihn den Tawâf zu vollziehen. Vielmehr hat er uns sogar die frohe Botschaft gebracht, dass Allâh ihn – während dieser die Talbiya spricht - am Jüngsten Tag auferwecken wird. Er verweilt also in seinem Ihrâm, weil er ja den Tawâf nicht vollzogen hat und auch niemand diesen für ihn vornimmt.“ Zitatende.
Diese Aussage sehen wir als die maßgebliche an. Daher bist du dazu verpflichtet, nur für dich selbst den Haddsch zu vollziehen, solange du den Haddsch noch nicht verrichtet hast. Du solltest für deine Mutter oft um Vergebung bitten und Bittgebete für sie sprechen.
Und Allâh weiß es am besten.