Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn der Kuhl das Wasser daran hindert, an die Haut zu gelangen, so ist die Gebetswaschung ungültig und der Ghusl (rituelles Bad) ebenfalls. Man muss also den Kuhl entfernen, damit das Wasser an die Haut gelangt, denn zu den Bedingungen für die Gültigkeit der Gebetswaschung und des Ghusl gehört, dass man entfernt, was das Wasser von der Haut des zu waschenden Körperteils abhält.
Die Antwort auf Ihre Frage, ob der Prophet Kuhl auftrug und anordnete, Kuhl zu benutzen:
At-Tirmidhî hat folgenden Hadîth von Ibn ´Abbâs möge Allah mit ihm zufrieden sein überliefert: Der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken – sagte: "Tragt Ithmid auf die Lider auf, denn er stärkt das Auge und kräftigt den Haarwuchs."
At-Tirmidhî sagte: "Es wird behauptet, dass der Prophet ein Kuhlgefäß besaß, mit dem er den Kuhl jede Nacht dreimal auf das eine und dann auf das andere (Auge) auftrug.
Über das Thema (Kuhl auftragen) gibt es Überlieferungen von Dschâbir und Ibn ´Umar." Der (erste) Hadîth ist von Al-Albânî für authentisch befunden worden.
Und Allâh weiß es am besten.