Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es war deine Pflicht, den Weihezustand zu beabsichtigen, als du den Mîqât überflogst. Da du jedoch nach der Absicht zum Ihrâm weiterhin genähte Kleidung trugst, musst du eine Sühne leisten, wobei du die Wahl zwischen einer der folgenden drei Handlungen hast: Das Schlachten eines Schafes oder sechs Bedürftige zu speisen, für jeden Bedürftigen einen halben Sâ’ (zweimal zwei Hände voll) Essen, oder drei Tage zu fasten. Diese drei Dinge sind fakultativ. Wenn du eins von ihnen verrichtest, ist dies gültig. Es ist keine Sünde, wenn du nicht vorsätzlich nach der Absicht zum Ihrâm weiterhin genähte Kleidung trugst.
Und Allâh weiß es am besten.