Das Lob ist Allâhs und möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.
Das alleinige Fasten des Tages von Âschűrâ ist erlaubt, weil es keine Überlieferung gibt, die dies verbietet. Es wird lediglich überliefert, dass es wünschenswert ist, zusätzlich den neunten und/oder elften Tag zu fasten. Von Ibn Abbâs ist überliefert, dass er sagte: „Als der Gesandte Allâhs den Tag Âschűrâ fastete und den Muslimen anordnete zu fasten, sagten sie: ‚O Gesandter Allâhs, es ist wahrlich ein Tag, den die Juden und die Christen würdigen.‘ Er (der Gesandte Allâhs) entgegnete: ‚Im nächsten Jahr fasten wir den neunten Tag (zusätzlich), so Allâh will.‘“ Er (Ibn Abbâs) sagte: „Bevor jedoch das nächste Jahr begann, war der Gesandte Allâhs bereits verstorben.“ Überliefert vom Imâm Muslim.
As-Schaukânî sagte: „Es ist besser, drei Tage zu fasten: den neunten, zehnten und elften. Das Fasten um den Tag Âschűrâ hat also drei Stufen: Die Erste ist das Fasten des zehnten Tag alleine, die Zweite das Fasten des neunten mit dem zehnten Tag und die Dritte das Fasten aller drei Tage zusammen. Der Inhalt dieser Meinung wurde von Ibn Hadschr in seinem Werk Fath Al-Bârî erwähnt.
Nun weißt du also, dass du keine Sünde begangen hast, darüber hinaus hinderte dich ein von der Scharî‘a anerkannter Grund, am elften Tag zu fasten.