Das Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.
Der Stiefvater ist ein Mahram (eine zur Heirat verwehrte Person), auch wenn er kein Muslim ist. Man unterscheidet beim Mahram nicht zwischen Muslim und Nicht-Muslim, wenn es um das Geben der Hand, das Alleinsein mit ihm und das Reisen geht, es sei denn es handelt sich um jemanden, der Inzest befürwortet oder keinen Funken Eifersucht und Ehrgefühl hat, so ist in diesem Fall Vorsicht geboten und jener muss wie ein Nicht-Mahram behandelt werden.
Folgender Vers dient uns als Beweis dafür, dass der Mann der Mutter in Bezug auf die Tochter ein Mahram ist: „…eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid,...“ (Sûra 4:23) Hier zählt Allâh die zur Ehe verwehrten Personen auf, die eine bestimmte Blutsverwandtschaft haben sowie angeheiratete Verwandte, die als Mahram gelten. Die Stieftochter (in diesem Qurân-Vers) ist die Tochter der Ehefrau.
Und Allâh weiß es am besten.