Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Einem Vormund steht es nicht zu, eine Frau von der Heirat abzuhalten, wenn irgendein Geeigneter um deren Hand anhält. Eine unterschiedliche Sippe oder eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit gelten nicht als ausreichende Begründung für eine Ablehnung, es sei denn, der Vormund hat einen Beweggrund für die Ablehnung der Heirat, und zwar einen klaren Nutzen für die Frau, wenn er ablehnt.
Wir raten dem erwähnten Bruder, ob er nun Vormund seiner Schwester ist oder nicht, dass er Allâh, den Erhabenen, fürchtet und die Dinge nach dem Islâm und nicht nach seiner Neigung und dem Nationalgefühl beurteilt. Wenn der Mann, der sich um die Heirat seiner Schwester bewirbt, geeignet für seine Schwester ist (mit "geeignet" ist nach Meinung der Gelehrten die Religion gemeint) und religiös und charaktervoll ist, soll er ihn akzeptieren. Der Prophet warnte vor der Zurückweisung desjenigen, der um Heirat bittet, wenn er religiös ist und gute Umgangsformen hat.
Wenn dieser Mann aber ein Frevler ist, dann ist er einer frommen Frau nicht ebenbürtig. Man darf dann Einspruch gegen diese Heirat einlegen. In diesem Fall raten wir der fragenden Schwester die Heirat mit diesem Mann abzulehnen und dabei ihrem Bruder Folge zu leisten.
Auf jeden Fall wollen wir hier zwei Dinge hervorheben:
Erstens: Es ist einer Frau nicht erlaubt, sich selbst zu verheiraten, vielmehr muss sie ihr nächster Vormund verheiraten. Wenn ihr Vormund sie von der Heirat abhält, dann steht es ihr zu, sich mit ihrem Fall zu einem islamischen Richter zu begeben.
Zweitens: Dem Bruder steht es nicht zu, seine Beziehung zu seiner Schwester abzubrechen, denn das Zerschneiden von Verwandtschaftsbanden gehört zu den großen Sünden. Der gegen das Verwandtschaftsverhältnis Verstoßende ist davon bedroht, dass er vom Betreten des Paradieses abgehalten wird und seine Beziehung zu Allâh – Allâh behüte! – abgebrochen wird. Wir raten allen Allâh zu fürchten, keinen Verstoß gegen die von Allâh festgesetzten Grenzen und keine Überbewertung der Probleme an. Diskussion und Verständigung sollen als Mittel zur Lösung dieses Problems dienen.