Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Gelehrten haben über die Rechtsnorm zum Küssen eines Qurân-Exemplars verschiedene Ansichten. Einige meinen, dass es aus Ehrerweisung und Hochachtung empfehlenswert sei. Sie beweisen das mit der Überlieferung von Ad-Dârimî An-Nawawî betrachtet sie als authentisch von ´Ikrima ibn Abû Dschahl , dass er eine Qurân-Schrift auf sein Gesicht zu legen und zu sagen pflegte: "Das Buch Allâhs! Das Buch Allâhs!". Und von ´Umar , ist überliefert, dass er jeden Morgen zu einer Qurân-Schrift zu greifen pflegte, es küsste und sagte: "Die Verheißung und die Schrift Allâhs!" Und von 'Uthmân ist überliefert, dass er die Qurân-Schrift zu küssen pflegte. In Wirklichkeit haben wir für diese zwei Berichte keinen Ursprung gefunden. Allerdings werden sie in den Büchern des islamischen Rechts erwähnt.
Die Hanbaliten erlauben nach ihrer bekannten Meinung das Küssen eines Qurân-Exemplars. Die Mâlikiten meinen jedoch, dass es unerwünscht sei, da die Art der Ehrerweisung nur vom Propheten überliefert sein soll. Wir sollen dem Propheten in seiner Ehrung des Qurâns folgen. Die Ehrung des Qurân erfolgt durch dessen Rezitation und dem Handeln danach und nicht durch dessen Küssen. Über den Imâm Ahmad ist überliefert, dass er keine Meinung zum Küssen des Qurân äußerte und sagte: "Darüber habe ich keinen Bericht gehört." Das Urteil bleibt also offen; wer ihn küsst, kann nicht getadelt werden, und wer es lässt, kann ebenfalls nicht getadelt werden.
Was das Anhören der Qurân-Rezitation beim Schlaf betrifft, so ist nichts dagegen einzuwenden, vielmehr ist es sogar empfehlenswert. Es kann, wenn es Allâh will, für die Vertreibung der Satane und die Bewahrung eines anbetend Dienenden vor Unheil sorgen. Man sollte allerdings darauf achten, dass man das Radio nicht in Betrieb lässt und dann schläft, falls dieser Sender auch Musik ausstrahlt. So würde die Rezitation enden und bleiben würde der Frevel.
Was das Gedenken Allâhs beim Bekleiden in der Toilette betrifft, so darf man nur seine Zunge beim Gedenken bewegen, ohne es zu hören. Abû Dâwûd fragte den Imâm Ahmad nach dem Preisen beim Husten in der Toilette: Soll man die Zunge dabei bewegen? Er antwortete: "Ja!" Al-Qâdhî ibn Abdussalâm schrieb: "Bakr ibn Muhammad überlieferte d.h. von Imâm Ahmad - : "Er soll seine Lippen dabei in der Toilette bewegen." Al-Qâdhî fügte hinzu: "...wobei er es nicht hört. Das, was nicht gehört werden kann, gilt nicht als Rede."
Wenn Sie Allâhs ohne Bewegung der Lippen gedacht haben, dann gibt es nichts dagegen einzuwenden und Sie sind auf dem richtigen Weg. Scheich Al-Islâm Ibn Taimiya sagte: "Es ist möglich, dass es in dieser Frage zwei Überlieferungen gibt, gemäß der ersten nicht hörbar und gemäß der zweiten hörbar." Zitatende.
An-Nawawî wählte in seinem Werk Al-Madschmû´ die Meinung, dass man Allâh nicht mit der Zunge preisen darf, sondern nur mit dem Herzen, wenn man in der Toilette niest.
Damit sollte man das Gedenken bei der Bekleidung vergleichen.