Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die Zeit, ab der es verboten ist zu essen, beginnt ab dem Morgengrauen, wenn sich das Tageslicht rechts und links am Horizont ausbreitet. Wenn dein Freund also nach der Vergewisserung, dass die Zeit des Morgengebets eingetroffen ist, etwas isst, dann ist sein Fasten ungültig.
Das gilt auch, wenn der Gebetsrufer vertrauenswürdig und bekannt dafür ist, dass er immer pünktlich zur Zeit des Morgengebets zum Gebet ruft. So muss er also diesen Tag nachholen. Wenn er sich aber nicht sicher ist, ob er vor der eigentlichen Zeit des Morgengebets getrunken hat oder danach, oder wenn der Gebetsrufer vor der eigentlichen Zeit zum Gebet ruft, so ist sein Fasten gültig.
Und Allâh weiß es am besten.