Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wir haben bereits in früheren Fatwas verdeutlicht, dass Investitionspapiere in all ihren Arten verboten sind. Sie gehören zu Ribâ (Zins) und man darf damit nicht handeln.
Was nun die Aussage angeht, dass es nicht zum Zins gehört, solange der Staat seinen Bürgern Gewinne ausschüttet, so ist diese eine der schlimmsten Aussprüche, die je erfunden wurden, um das Verbotene (also den Zins) als erlaubt zu erklären, weil nämlich diese Banken den Gewinn an die Personen zahlen, die das Geld hinterlegen (und somit nur eine Gruppe der Bevölkerung daraus Nutzen zieht)
Wir wollen auf dieses Scheinargument antworten:
1. Es stimmt nicht, dass die Banken, die mit Zins arbeiten, Eigentum des Staates sind. Die meisten Banken gehören den Aktionären oder einer vereinten Gruppe, bestehend aus Beteiligten des Staates und den Aktionären.
2. Die Aussage „Es zählt nicht als Ribâ, wenn der Staat Gewinne an die Bürger auszahlt“ ist nichtig, weil diese Aussage keinen Ursprung in Qurân oder Sunna hat, noch islâmisch korrekt durch Analogieschluss abzuleiten ist. Um es zusammengefasst auszudrücken: Diese Aussage hat der Teufel denjenigen eingegeben, die den Zins als erlaubt erklären wollen, indem sie die Leute täuschen. Dieser Ausspruch wäre richtig, wenn der Staat tatsächlich das Geld der Bürger besitzen würde, denn so könnte man nicht von Zins sprechen, wenn die Bürger also so wenig besitzen, dass sie gezwungen werden, Zins zu nehmen. Der Staat besitzt jedoch nicht das Geld der Individuen.
Wenn nun die Fragestellerin weiß, dass diese Aussage hinfällig und es verboten ist, Investitionspapiere mit Gewinn zu empfangen, so folgt daraus auch, dass deren Ertrag ebenfalls verboten ist. Sie soll dieses Geld zum Wohle der Gemeinschaft der Muslime einsetzen (wie islâmische Krankenhäuser, Schulen usw). Wenn die Fragestellerin und ihr Mann sehr arm sind, dann dürfen sie davon in dem Maße nehmen, wie es ihre Armut erfordert, jedoch nicht mehr.