Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die Arbeit bei Reservierung und Vertrieb für Hotels ist erlaubt, weil es sich dabei um eine Art Vermittlung zu einer erlaubten Sache handelt, sprich die Vermietung von Etagen oder Häusern. Es gibt keinen Zweifel daran, dass man Häuser und Etagen im Islâm vermieten sowie als Vermittler dafür arbeiten darf.
Es ist aber verboten, wenn man weiß, dass der Käufer oder Nutzer der Wohnungen etwas islâmisch Verbotenes beabsichtigt, wie z.B. das Trinken von Alkohol in diesen Häusern oder Abscheuliches (unerlaubter Geschlechtsverkehr) usw. Es ist verboten, für diese Personen zu reservieren, da man sie sonst bei ihrer Sünde unterstützt.
Genauso verhält es sich mit dem Vertrieb von Hotels, die den Hotelinsassen erlauben Alkohol zu trinken und ihnen das Abscheuliche leicht machen sowie dafür sorgen, dass Männer und Frauen gemischt zusammen sein und unbekleidet herumlaufen dürfen, also auf eine Weise, wie sie der Islâm verboten hat. Vertrieb und Handel mit diesen Hotels ist also verboten, da man somit ein Vermittler für das Abscheuliche und Verwerfliche ist. Denn der Vertreiber muss die Leistungen des Hotels auflisten und die Leute dazu auffordern, dieses Hotel zu besuchen, wo diese (verbotenen) Dinge erlaubt sind.
So ist der Vertreiber also ein Vermittler für diese schlechte Sache, ob er es nun vorsätzlich tut oder auf Anweisung seiner Arbeitsstelle.
Was wir hinsichtlich der Reservierung von Hotels erwähnt haben, gilt auch für die Reservierung von Touristenreisen respektive Veranstaltungen. Wenn aber diese beide Arbeiten frei von schlechten und verbotenen Dingen sind, so ist diese Arbeit islamisch erlaubt.
Und Allâh weiß es am besten.