Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Falls du die Schuld des Professors beglichen hast, was ich aus deiner Frage erschließen kann, dann ist es keine Sünde, so Allâh will. Es ist egal, ob das Getränk erlaubt oder verboten ist.
Falls du aber für das Getränk bezahlt hast, bevor es für den Professor zur Schuld wurde (also bevor er das Getränk kaufte), dann ist dies verboten, denn das wäre eine Beihilfe zu Sünde und Frevel. Du solltest dich dann sofort reumütig zu Allâh zuwenden. Allâh sagt:"... Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung!" (Sûra 5:2)
At-Tirmidhî, Ibn Mâdscha und Andere berichteten, dass Anas überlieferte, dass der Prophet in Bezug auf Alkohol zehn Arten von Menschen verfluchte, und zwar den, der ihn herstellt, den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den, der ihn transportiert, den, für den er transportiert wird, den, der ihn bringt, den, der ihn verkauft, den, der an dessen Verkauf verdient, den, der ihn kauft, und den, für den er gekauft wird." Authentische Überlieferung nach der Ansicht von Al-Albânî.
Was den Betrag betrifft, den du bezahlt hast, so sollst du keinen Anspruch darauf erheben, solange deine Betreuer dich nicht aufgefordert haben, es zu bezahlen. Sie haben also damit nichts zu tun.
Du solltest darauf achten, dass es dir (als Frau) nicht geziemte, diesen Professor zum Flughafen zu begleiten, falls du mit ihm alleine warst.
Und Allâh weiß es am besten.