Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wir haben bereits früher erklärt, dass es verboten ist, wenn die Bank tatsächlich am Verkauf der Ware nicht teilnimmt, weil sie nur das Geld im Namen eines Anderen bezahlt, wobei dieser der Bank mehr als das zurückbezahlt, was er geliehen hat. Es ist ja ein verzinsliches Darlehen.
Ein verzinsliches Darlehen ist verboten, auch wenn es um der Heirat willen ist, denn Wucherzins ist bei Allâh noch schlimmer als außereheliche Beziehungen.
Abdullah ibn Handhala überlieferte, dass der Prophet sagte: "Wer wissentlich einen Dirham Zinsen verschlingt, ist bei Allâh noch schlimmer als derjenige, der sechsunddreißig Mal außerehelichen Geschlechtsverkehr treibt." Von Ahmad und Ad-Dâraqutnî überliefert, laut Al-Albânî erfüllt der Hadîth die Voraussetzungen von Al Buchârî und Muslim.
Dass die Kosten der Medikamente für den Vater hoch sind, soll auch noch ein weiterer Grund für das Verzichten auf diesen Kredit sein, denn die Zinsen, die dein Bruder für dieses zeitweilig ausgeliehene Geld bezahlen muss, wird eure Kosten noch in die Höhe treiben.
Dein Bruder darf also diesen Kredit nicht aufnehmen. Fürchtet Allâh und versagt Allâh nicht den Gehorsam! Allâh sagt: "und dem, der Allâh fürchtet, verschafft Er einen Ausweg und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet. Und wer auf Allâh vertraut - für den ist Er sein Genüge." (Sûra 5:2-3)
Allâh weiß es am besten.