Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Falls der Staat seinen Bürgern eine Sache als Geschenk überreicht und keine Bedingungen daran knüpft, darf man dieses Geschenk frei benutzen, und zwar entweder für sich selbst oder für den Weiterverkauf oder man kann es auch als Almosen verschenken.
Wenn der Staat nun aber diese überreichte Ware unter der Voraussetzung eingegrenzt hat, dass auf die Ware Acht gegeben oder nach einer Frist wieder zurückgegeben werden muss und der Empfänger diesen Bedingungen zugestimmt hat, darf er nichts an dieser Ware verändern bzw. verkaufen, und zwar gemäß der Aussage des Propheten : „Die Muslime müssen sich an ihre Bedingungen (in den Vereinbarungen) halten, außer es handelt sich um Bedingungen, die das Erlaubte verbieten und das Verbotene erlauben.“ (At-Tirmidhî und Andere; als authentisch eingestuft)