Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wenn das Vermögen die Bemessungsgrenze erreicht hat, ab der die Armen ein Recht darauf besitzen, so ist es deine Pflicht, den gesamten Betrag an sie weiterzuleiten. Man soll sich damit beeilen und es ist nicht erlaubt, diese Zakât oder einen Teil von ihr ohne islamischen Grund hinauszuschieben. Wir verstehen nicht ganz, was du mit folgender Aussage beabsichtigst: Ich denke es ist nicht möglich, dass dieser Betrag auf einmal überreicht werden kann.
Wenn du damit meinst, dass der Betrag zu groß sei, so ist dies keine ausreichende Entschuldigung, die im Islam akzeptiert wird. Es ist nicht erlaubt das Entrichten der Zakât hinauszuschieben, vielmehr sollst du Allâh fürchten und den Armen ihr Anrecht geben. Denn du sollst Allâh für alles, was Er dir gab, danken. Er fordert von dir ja nur einen kleinen Betrag für die Zakât. Hinzu kommt, dass Allâh versprochen hat, dein restliches Geld zu vermehren und zu segnen. Wer nun diese geringe Zakât-Abgabe zurückhält, der verdient es, dass sein Geld vernichtet und jeglicher Segen und jegliche Vermehrung daraus entzogen werden. Es ist dem Zakât-Pflichtigen nicht erlaubt, Lebensmittel für die Armen zu kaufen, vielmehr ist es seine Pflicht, ihnen das Geld zukommen zu lassen, weil sie besser über ihre Bedürfnisse Bescheid wissen.