Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Fragesteller muss wissen, dass die Beauftragung mit einer Sache darauf basiert, dass man vertrauenswürdig mit der beauftragten Sache umgeht und sich bemüht, für das Wohl des Geldbesitzers zu arbeiten. Wenn nun derjenige, der dich beauftragt hat, vertrauenswürdig ist, so muss man auf das anvertraute Gut aufpassen und es dem Besitzer zurückgeben. Dies sagt Allâh im Qurân:
"Allâh gebietet euch, anvertraute Güter ihren Eigentümern auszuhändigen." (Sûra 4:58)
So zählt das Geld, das die erwähnte Person dem Bruder gegeben hat, als anvertrautes Gut, mit dem der Bruder die festgelegte Sache kaufen muss. Falls es nicht zum Kauf kam, so muss der Bruder das Geld seinem Besitzer zurückgeben und es ist ihm nicht erlaubt etwas davon für sich zu nehmen, außer wenn der Besitzer ihm etwas davon gibt, und zwar gemäß dem Hadîth:
„Das Geld eines Muslims ist nicht erlaubt, außer wenn diese Person es freiwillig hergibt.“ (Überliefert von Ahmad)
Der Fragesteller kann aber Folgendes tun:
Er nimmt die Bücher, die er kostenlos bekommt, für sich selbst. Danach kann er mit dem Auftraggeber einen Kaufvertrag schließen und ihm mitteilen, dass diese Bücher sein Eigentum sind. So macht es nichts, wenn der Auftraggeber von diesem Bruder die Bücher für einen Preis kauft, auf den man sich geeinigt hat.