Darlehensaufnahme mit anschließender Zahlungsunfähigkeit

26-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich habe hohe Schulden, da ich keinen Erfolg mit meinem Geschäft hatte. Diese Schuld beträgt 30.000 Euro. Jetzt besitze ich kein Geld mehr, habe aber vor, diese Summe zu zahlen. Diese Summe gehört fünf Personen und sie üben Druck auf mich aus, damit ich diese Schulden begleiche, aber ich kann nicht und daher bitte ich sie gelegentlich um Geduld und mache ihnen Versprechungen. Der Druck auf mich erhöht sich trotzdem immer mehr. Ich bitte euch um Rat. Wie finde ich den Ausweg aus diesen Schulden, denn ich fürchte mich vor der Rechenschaft am Tag der Auferstehung. Sind diese Schulden eine Strafe oder eine Prüfung von Allâh? Ich bin, Allâh sei Dank, ein betender und fastender Muslim und begehe nichts, was Allâhs Zorn erregt. Ist diese Schuld eine Strafe oder eine Gnade? Gehöre ich zu den Verschuldeten? Ich bitte euch um Rat, um diese Schuld loszuwerden. Möge Allâh euch Erfolg schenken!

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wer Schulden für eine erlaubte Sache aufnimmt, wobei er die Absicht hat, die Schuld zu begleichen, dann zahlungsunfähig wurde und seine Schuld nicht zahlen konnte, der ist zu nichts verpflichtet. Seine Gläubiger müssen bis zu seiner Zahlungsfähigkeit warten, denn Allâh sagt: "Und wenn er in Schwierigkeiten ist, dann sei Aufschub bis zu einer Erleichterung. Und dass ihr es als Almosen erlasst, ist besser für euch, wenn ihr es nur wisst!" (Sûra 2:280). Das bedeutet: Ihr sollt ihm eine Fristverlängerung gewähren. Wenn der Schuldner, der die Bezahlung der Schulden beabsichtigt, zahlungsunfähig bleibt, bis er stirbt, wird er für diese Schuld im Jenseits nicht zur Verantwortung gezogen. Und Allâh, der Erhabene, wird seine Gläubiger zufriedenstellen.

 

Was aber nun die Angelegenheit betrifft, ob diese Schuld als Strafe oder Prüfung für den Fragenden gilt, so meinen wir: Das Schlechte und das Gute sind beide eine Prüfung von Allâh für Seinen anbetend Dienenden. Allâh sagt: "Und Wir prüfen euch mit Schlechtem und Gutem als Versuchung. Und zu Uns werdet ihr zurückgebracht." (Sûra 21:35). Allâh sagt auch: "Und Wir werden euch ganz gewiss mit ein wenig Furcht und Hunger und Mangel an Besitz, Menschenleben und Früchten prüfen. Doch verkünde frohe Botschaft den Standhaften!" (Sûra 2:155). Die Prüfung bedeutet hier die Probe durch Verderb, Gedeih, Armut, Krankheit, Gesundheit und Wohlstand, damit Allâh sieht, wie ihr Ihm für Gutes dankt und wie ihr bei Schlechtem geduldig seid. Es ist bekannt, dass Allâh vorher weiß, was sie handeln werden, aber Er zieht die Ihm anbetend Dienenden zur Verantwortung danach, was sie wirklich getan haben.

 

Diese Zahlungsunfähigkeit und dieser Verlust, die dich getroffen haben, gelten dir demnach als Prüfung von Allâh. Du sollst Allâh dann zeigen, was Allâh liebt an Geduld, Hingabe, dem Versuch, die Schuld zu zahlen, und dem Nachkommen deiner Verpflichtung. Du darfst deine Schuld durch die Annahme von Hilfsgeldern für Verschuldete begleichen.

 

Allâh weiß es am besten.

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