Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wer Schulden für eine erlaubte Sache aufnimmt, wobei er die Absicht hat, die Schuld zu begleichen, dann zahlungsunfähig wurde und seine Schuld nicht zahlen konnte, der ist zu nichts verpflichtet. Seine Gläubiger müssen bis zu seiner Zahlungsfähigkeit warten, denn Allâh sagt: "Und wenn er in Schwierigkeiten ist, dann sei Aufschub bis zu einer Erleichterung. Und dass ihr es als Almosen erlasst, ist besser für euch, wenn ihr es nur wisst!" (Sûra 2:280). Das bedeutet: Ihr sollt ihm eine Fristverlängerung gewähren. Wenn der Schuldner, der die Bezahlung der Schulden beabsichtigt, zahlungsunfähig bleibt, bis er stirbt, wird er für diese Schuld im Jenseits nicht zur Verantwortung gezogen. Und Allâh, der Erhabene, wird seine Gläubiger zufriedenstellen.
Was aber nun die Angelegenheit betrifft, ob diese Schuld als Strafe oder Prüfung für den Fragenden gilt, so meinen wir: Das Schlechte und das Gute sind beide eine Prüfung von Allâh für Seinen anbetend Dienenden. Allâh sagt: "Und Wir prüfen euch mit Schlechtem und Gutem als Versuchung. Und zu Uns werdet ihr zurückgebracht." (Sûra 21:35). Allâh sagt auch: "Und Wir werden euch ganz gewiss mit ein wenig Furcht und Hunger und Mangel an Besitz, Menschenleben und Früchten prüfen. Doch verkünde frohe Botschaft den Standhaften!" (Sûra 2:155). Die Prüfung bedeutet hier die Probe durch Verderb, Gedeih, Armut, Krankheit, Gesundheit und Wohlstand, damit Allâh sieht, wie ihr Ihm für Gutes dankt und wie ihr bei Schlechtem geduldig seid. Es ist bekannt, dass Allâh vorher weiß, was sie handeln werden, aber Er zieht die Ihm anbetend Dienenden zur Verantwortung danach, was sie wirklich getan haben.
Diese Zahlungsunfähigkeit und dieser Verlust, die dich getroffen haben, gelten dir demnach als Prüfung von Allâh. Du sollst Allâh dann zeigen, was Allâh liebt an Geduld, Hingabe, dem Versuch, die Schuld zu zahlen, und dem Nachkommen deiner Verpflichtung. Du darfst deine Schuld durch die Annahme von Hilfsgeldern für Verschuldete begleichen.