Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Nun zur Frage:
Der Lauf zwischen Safâ und Marwa gehört zu den Elementarpflichten der Umra, die ohne ihn nicht gültig ist. Und so sollte die Fragende nach Makka zurückkehren, um den Lauf zu vollenden. Dass sie danach mehrmals die Umra vollzogen hat, stellt kein Problem dar, da es keine Auswirkungen auf den zweiten Weihezustand hat, wenn der erste noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings wird der Lauf der zweiten Umra an den fehlenden Lauf der ersten Umra angerechnet.
Und was die Dinge angeht, die du getan hast, die im ersten, noch nicht vollendeten Weihezustand verboten sind, und was du an verbotenen Dingen im noch unvollständigen Weihezustand der ersten Umra getan hast, wie Dinge, die den Weihezustand gefährden (z.B. genähte Kleidung tragen, sich parfümieren), so bedarf es keiner Sühneleistung wenn es aus Unwissenheit entstand. Und was die Dinge angeht, die den Weihezustand ungültig machen, wie Rasieren der Haare oder Schneiden der Fingernägel, so hat jeder Verstoß seine eigene Sühneleistung. Genauso wie es keiner Sühne bedarf, wenn aus Unwissenheit Geschlechtsverkehr im Weihezustand stattgefunden hat.