Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Prophet erklärte, dass Jung und Alt sowie Mann und Frau die Zakât Al-Fitr zu entrichten haben. Dies wird in einem Hadîth erwähnt, der von Ad-Dâraqutnî und Al-Baihaqî überliefert und von Al-Albânî als hasan (gut) eingestuft wurde: „Für jeden, den ihr versorgt.“
Jedoch stufte die Mehrheit der Gelehrten diesen Hadîth als schwach ein, wie es der Gelehrte Al-Hâfidh Ibn Hadschar erklärte.
An-Nawawî sagte: „Falls das Kind Geld besitzt, werden sein Unterhalt und die Zakât Al-Fitr davon bezahlt, nicht vom Geld des Vaters oder des Großvaters. Dies ist ebenso die Meinung von Abû Hanîfa, Muhammad (ibn Al-Hasan As-Schaibânî), Ahmad (ibn Hanbal) und Ishâq (ibn Râhôwêh).“
Demzufolge muss deine Tochter die Zakât Al-Fitr entrichten, wenn ihr Lohn ihren Eigenbedarf übersteigt. Die Zakât Al-Fitr wird in Form von Essen den Armen übergeben, und zwar an der Nacht zum Fest und am Festtag selbst. Man gibt einen Sâ' (3,376 Liter, beispielsweise ca. 2,5 Kilogramm Mehl) an Grundnahrungsmitteln ab, die bei den Menschen üblich sind (z.B. Reis).
Falls ihr Gehalt aber nicht für ihren Lebensunterhalt ausreicht und du für ihren Unterhalt sorgst, musst du für sie die Zakât Al-Fitr entrichten, da der Prophet erwähnte, dass man diese für jeden zu entrichten hat, für den man finanziell aufkommt, wie es der obige Hadîth erwähnte.
Und Allâh weiß es am besten.