Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Fragesteller erwähnte leider nicht, ob er Essensreste verschluckte oder nicht. Wir verstehen jedoch, dass er nur die Spucke mit dem Geschmack der Datteln schluckte und dies nicht absichtlich tat, sondern im Schlaf geschah oder vor dem Schlaf. In beiden Fällen ist das Fasten gültig.
Ibn Qudâma sagte in Al-Mughnî:
Es gibt zwei Situationen, wenn man aufwacht und zwischen seinen Zähnen Essensreste findet: Entweder, dass es sehr gering ist, geschluckt wurde und nicht entfernt werden kann und somit der Spucke gleicht. Ibn Mundhir sagte: Darauf haben sich die Gelehrten geeinigt. Oder es handelt sich um viele Essensreste, die man ausspucken kann. Tut man dies, hat man nichts zu befürchten, schluckt man diese aber absichtlich, ist das Fasten ungültig. Diese Meinung vertreten die meisten Gelehrten.
Ebenso verhält es sich mit dem Geschmack der Essensreste. Der Gelehrte sagte: Wenn man etwas tat, was das Fasten ungültig machte, dies aber im Schlaf geschah, so ist das Fasten gültig, weil man dies nicht beabsichtigte. Man ist mehr entschuldigt als derjenige, der vergaß.
Und Allâh weiß es am besten.