Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wir raten dir liebe Schwester, Allâh zu fürchten und Ihm mit der Überzeugung anbetend zu dienen, dass Er dich stets beobachtet und du dir Seine Allmacht bewusst machst. Wisse, dass das absichtliche unbegründete Essen zur Fastenzeit im Ramadân eine gewaltige Sünde ist und sogar noch schlimmer als Ehebruch, Diebstahl usw. Der Gelehrte Ibn Taimiya sagte: „Wer absichtlich ohne akzeptablen Grund das Fasten im Ramadân bricht, dessen Verlust gleicht den großen Sünden.“
Al-Hâfiz Ad-Dhahabî sagte: „Bei den Gläubigen gilt der Grundsatz, dass jener, der das Fasten im Monat Ramadân ohne islamisch akzeptablen Rechtfertigungsgrund oder ohne Krankheit unterlässt, schlimmer ist als der Ehebrecher oder Alkoholabhängige und man zweifelt an der Echtheit seines Islâm und nimmt an, dass es sich bei dieser Person um jemanden handelt, der dem Islâm Böses will oder sich vom Islâm entfernte.“
Allâh erlaubt nur dem Reisenden und dem Kranken, das Fasten im Monat Ramadân zu unterlassen, auf Grund des Schadens, der durch das Fasten für den Kranken entstehen kann. Du gehörst nicht zu einer dieser beiden Gruppen und deine Erklärung rechtfertigt nicht, dass du das für erlaubt erklärst, was Allâh verboten hat. Falls das Fasten dich wirklich nicht bereit machen lässt, dass du am zweiten Festtag heiraten kannst, so verschiebe die Heirat! Es ist dir aber nicht erlaubt, das Fasten im Monat Ramadân zu unterlassen, damit deine Figur erhalten bleibt oder du voll im Gesicht erscheinst.
Wisse, dass du die Gnadenerweise Allâhs mit Danksagungen erwidern sollst, indem du die guten Taten vermehrt ausführst, denn durch das Danken für die Gnadenerweise bleiben diese erhalten und bringen neue hervor. Allâh sagt: "Und als euer Herr ankündigte: ,Wenn ihr dankbar seid, werde Ich euch ganz gewiss noch mehr Gunst erweisen. Wenn ihr jedoch undankbar seid, dann ist meine Strafe fürwahr streng.'" (Sûra 14:7)
Und Allâh weiß es am besten.