Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die Absicht zum Fasten hattet ihr schon, als ihr die erwähnte Mahlzeit kauftet und anrichtetet. Euer Fasten ist somit gültig, und dass ihr eingeschlafen seid ohne davor die Mahlzeit einzunehmen, macht das Fasten nicht ungültig. Der Gelehrte Ibn Taimiya sagte im Werk Madschmû' Al-Fatâwâ:
„Es genügt die Absicht im Herzen und man muss nicht sagen: ´Ich faste morgen.´ Darauf haben sich die Gelehrten geeinigt.“
Die Absicht folgt dem Wissen, wer also das, was er tun will, kennt, muss dies folglich auch beabsichtigen. Wer weiß, dass morgen Ramadân ist, muss also das Fasten dafür beabsichtigen, und wer weiß, dass morgen das Fest ist, beabsichtigt davor, nicht zu fasten.
Und Allâh weiß es am besten.