Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die Person, die das Fest in Saudi Arabien erlebt, muss auch dafür die Zakât Al-Fitr entrichten, da sie dem Körper folgt, wie es die Gelehrten erwähnten. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist und damit jemanden beauftragte, so muss diese beauftragte Person dies auch entrichten und zwar vor dem Festgebet des Vaters, denn Ibn ´Abbâs sagte: Wenn jemand diese Zakât Al-Fitr vor dem Festgebet entrichtete, so ist diese auch als solche angenommen, und wenn sie jemand nach dem Gebet entrichtete, so zählt sie als gegebene Spende. Berichtet von Abû Dâwûd mit einer guten Überlieferungskette.
Viele Gelehrten haben es als gültig erklärt, wenn man die Zakât Al-Fitr an diesem Tag entrichtet, selbst wenn es nach dem Gebet ist. Ibn Raslân berichtete, dass die Gelehrten sich auf das Verbot einigten, die Zakât Al-Fitr am Tag nach dem Fest zu entrichten. Jedoch ist diese Meinung genauer zu überprüfen. Einige frühe Gelehrte erlaubten, die Zakât Al-Fitr am Tag danach zu entrichten, jedoch ist die Mehrheit der Gelehrten (darunter die vier großen sunnitischen Rechtsschulen) der Meinung, dass dies verboten ist. Was also jene Söhne taten, war verboten und strafbar, falls sie es bewusst taten. Sie haben indes keine Sünde zu befürchten, falls sie dies vergaßen, wie es in der Frage erwähnt ist. Denn man wird nicht für etwas belangt, was man vergaß: Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir vergessen oder einen Fehler begehen!" (Sûra 2:286)
Allâh antwortet darauf: Das tat Ich. Berichtet von Muslim.
Jedoch ist es ihre Pflicht, diese Zakât Al-Fitr an arme Leute zu entrichten, selbst wenn die Zeit verpasst ist, und sie haben nichts mehr zu tun, da sie diese bereits aus Vergesslichkeit in der Nacht zum Fest bei ihnen entrichteten.
Und Allâh weiß es am besten.