Das Lob ist Allâhs! Möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Die Gelehrten sind über die schwangere Frau, die im Ramadân nicht fasten kann, unterschiedlicher Meinung. Wir antworten auf diese Frage gemäß der schâfi'itischen und hanbalitischen Rechtsschule, dass sie die verpassten Tage nur nachzuholen hat, wenn sie das Fasten brach, weil sie Schaden für sich oder das Kind befürchtete.
Wenn sie aber das Fasten unterließ, weil sie befürchtete, dass dadurch allein das Baby zu Schaden kommt, muss sie diese Tage nachholen und für jeden Tag einen Armen speisen, dies ist die sichere Meinung.
Die Meinung, dass die schwangere Frau nur die Tage nach zu fasten hat gleicht dem Analogieschluss (Qiyâs), da sie dem Kranken gleicht, dessen Heilung zu erwarten ist. In dieser Angelegenheit gibt es noch eine andere Meinung, und zwar jene, die ihr befolgt habt, also dass sie die verpassten Tage nicht nachzuholen braucht, sondern nur die Sühneleistung zu verrichten hat. Diese Aussage kann man nicht zurückweisen, da zwei große und bedeutsame Gefährten des Propheten dieser Meinung waren (nämlich Ibn ´Abâs und Ibn ´Umar) möge Allâh mit ihnen zufrieden sein, die Überlieferungskette ist laut Al-Albânî sahîh (authentisch), siehe Irwâ´ Al-Ghalîl.
Jedoch sehen wir diese Meinung nicht als die stärkere an und meinen deswegen, dass deine Frau die verpassten Tage nachzufasten hat.