Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn sich jemand von seiner Ehefrau zu Hause scheiden lässt und hierauf zum Bevollmächtigten zur Eheschließung geht und sich von ihr ein zweites Mal scheiden lässt, gilt dies als zweite Scheidung. Somit verbleibt ihm noch eine Scheidung: „…Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden)...“ (Sûra 2:229).
Dies ist der Fall, wenn er mit der zweiten Scheidung beim Bevollmächtigten zur Eheschließung eine neue Scheidung beabsichtigte. Wenn er die Absicht hatte, die erste Scheidung zu wiederholen oder bezeugen zu lassen, gilt es nicht als zweite Scheidung.
Auf jeden Fall kann er sie in den Bund der Ehe zurückrufen, wenn sie noch in ihrer Wartezeit ist.
Und Allâh weiß es am besten!