Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist nichts dagegen einzuwenden, im Sudschűd Bittgebete aus dem Qurân zu sprechen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass man dabei nicht die Absicht fasst, aus dem Qurân zu rezitieren. Vielmehr tut man dies in der Absicht, Bittgebete (Du´â) zu sprechen, auch wenn diese aus dem Qurân entnommen sein sollten. Es ist bei den Gelehrten verpönt, im Sudschűd und im Rukű aus dem Qurân zu rezitieren. Sie stützen ihr Urteil auf einen authentischen Hadîth, in dem Ibn Abbâs berichtet, dass der Prophet sagte: „Wahrlich, mir wurde verboten, den Qurân im Sudschűd und im Rukű zu rezitieren. Gedenkt daher der Großartigkeit des Herrn im Rukű und sprecht viele Bittgebete im Sudschűd, so werden eure Bittgebete wahrlich erhört.“
Der hanafitische Gelehrte As-Saila´î sagte: „Unter den vier bekannten Rechtsgelehrten herrscht der Konsens, dass es verpönt ist, im Rukű, im Sudschűd und in der Sitzposition (nach den beiden Sudschűd) den Qurân zu rezitieren.“
Der schafi´îtische Gelehrte Az-Zarkaschî sagte: „Es ist verpönt, wenn man damit die Rezitation beabsichtigt [...] Tut man dies in der Absicht, Bittgebete zu sprechen und Allah zu lobpreisen, so ist es wünschenswert.“
Was das Nachtgebet angeht, so gilt generell, dass der Muslim in seinem Gebet frei wählen kann, was er aus dem Qurân rezitiert. Sofern nicht explizit vom Propheten empfohlen, darf man keine besondere Sűra zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Gebeten rezitieren. Da dies in Bezug auf das Nachtgebet nicht der Fall ist, gibt es keine bestimmte Sűra, die man bevorzugt rezitieren sollte.
Und Allâh weiß es am besten!