Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Der Haddsch, den du stellvertretend für deinen Vater verrichtet hast, ist gültig. Somit ist seine Pflicht erfüllt, wenn er auf Grund einer Krankheit, deren Heilung nicht in Aussicht steht, an der Verrichtung des Haddsch verhindert war. Wenn dein Mann dieses Geld gespendet hat, solltest du unserer Meinung nach nichts von deinem Vater nehmen, weil der Prophet sagte: „Wer ein Geschenk zurücknimmt, ist wie ein Hund, der erbricht und sein Erbrochenes wieder zu sich nimmt.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Wenn er dieses Geld nicht gespendet hat, sondern die Absicht hatte, es ganz oder teilweise von deinem Vater zurückzuerbitten, dürft ihr beide das, was ihr für den Haddsch ausgegeben habt, annehmen. Denn der Haddsch wird normalerweise von dem finanziert, der vertreten werden möchte.
Unserer Meinung nach solltet ihr aber nicht mehr nehmen, als ihr auch wirklich für den Haddsch ausgegeben habt, da es sonst als Lohn gelten würde. Über die Bezahlung eines Pilgers für die Stellvertretung beim Haddsch gibt es Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten. Imâm Mâlik und As-Schâfi'î haben es erlaubt, während es Imâm Ahmad verboten hat. Eine materielle Entlohnung für die Verrichtung guter Taten verringert allgemein deren Belohnung. Von Abdullâh ibn Amr ist überliefert, dass ihnen der Prophet mitteilte, dass „jedes Heer, dessen Krieger kämpfen und Kriegsbeute machen, zwei Drittel deren Belohnung verliert. Wenn sie als Märtyrer sterben, erhalten sie die volle Belohnung.“ Überliefert von Imâm Muslim.
Dieser Hadîth beweist, dass eine materielle Entschädigung guter Taten die Belohnung im Jenseits kürzt. Diese Regel gilt, wenn dieser Geldbetrag eine Entschädigung für den verrichteten Haddsch sein soll. Wenn es aber ein Geldgeschenk für dich oder deinen Mann ist, dürft ihr es bedenkenlos annehmen.
Und Allâh weiß es am besten.