Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Geschöpfe! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Rechtsgelehrten meinen, Ihrâm heißt die Absicht zur Durchführung der Riten. Ihrâm bedeutet also nicht das Anlegen der Ihrâm-Kleidung bestehend aus Schulter- und Hüfttuch. Darüber hinaus wird das Anlegen der Ihrâm-Kleidung nicht als das einzige Anzeichen des Ihrâm angesehen.
Wer beabsichtigt die Riten durchzuführen, der befindet sich im Ihrâm-Zustand, auch wenn er die Ihrâm-Kleidung noch nicht angelegt hat. Er ist aber dazu verpflichtet, sich von der genähten Kleidung sofort zu befreien. Wer die Ihrâm-Kleidung anlegt, ohne die Riten zu beabsichtigen, der befindet sich keineswegs im Ihrâm-Zustand. Dies ist die Meinung aller Rechtsgelehrten.
Allâh weiß es am besten.