Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hatte viele besondere Eigenschaften. Einige davon hatten mit seiner Botschaft zu tun. Und andere hatten mit seinen ganz besonderen Merkmalen zu tun, durch die er sich vor seinen Anhängern auszeichnete. Davon gibt es viele. Daher fassten die Gelehrten sie in Kapiteln und Unterkapiteln zusammen. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenfassung des Malikiten Chalîl ibn Ishâq in dessen kurzen Kompendium über den Fiqh der malikitischen Rechtschule. So schrieb er:
„Kapitel über die besonderen Eigenschaften des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): Ausgezeichnet wurde der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) durch die Verpflichtung zum Vormittagsgebet [Duhâ], dem Schlachtopfer, den zusätzlichen Gebeten in der Nacht [Tahadschud], dem Witr-Gebet (zusätzlichen Gebet mit einer ungeraden Anzahl von Gebetseinheiten), dem Zähneputzen mit dem Siwâk (Zahnputzholzstäbchen) und dadurch, dass er seine Frauen vor die freie Wahl stellte, und durch die Scheidung der von ihm gewünschten Frau und die positive Reaktion gegenüber demjenigen, der Segenswünsche für ihn spricht ...“
Und im Werk Asnâ Al-Matâlib fî Scharh Raud At-Tâlib des Gelehrten Zakariyyâ Al-Ansârî, das sich mit der Rechtslehre der schafiitischen Rechtschule befasst, heißt es:
„Das erste Kapitel über die Darlegung der besonderen Eigenschaften des Propheten. Die erste Kategorie: Zu den besonderen Eigenschaften des Propheten gehören die [speziell für ihn geltenden] Verpflichtungen.“ Sodann erwähnte er zunächst die Dinge, die unter Ausschluss seiner Umma nur für ihn (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verpflichtend waren. Daraufhin sprach er ausführlich über das, was [nur] für ihn harâm war. Das sind zahlreiche Dinge, für deren Darlegung es in einer Fatwa nicht genügend Platz gibt.
Und in Kasschâf Al-Qinâ mamzûdschan bi Matn Al-Iqnâ, einem Buch über die hanbalitische Rechtslehre, heißt es:
„Abschnitt über die Besonderheiten des Propheten – möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: Ihre Darlegung ist notwendig, damit nicht ein Unwissender in authentischen Berichten einige der speziellen Eigenschaften sieht und dann, dem Prinzip der Nachahmung folgend, danach handelt. Also müssen sie dargelegt werden, damit man sie kennt. Und welcher Nutzen ist wichtiger als dieser! Ausgezeichnet wurde der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) durch speziell für ihn geltende Verpflichtungen, Verbote, erlaubte Dinge und unerwünschte Dinge. Dies sagte Imâm Ahmad.“
Und in der Mausû'a Al-Fiqhiyya heißt es:
„Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wurde mit Besonderheiten und Rangstellungen im Diesseits wie auch im Jenseits ausgezeichnet, die alle übrigen Menschen nicht aufweisen.
Diese Besonderheiten sind verschiedener Art:
1) Auferlegte Vorschriften, die nur ihn betreffen und für seine Umma nicht gelten, wie zum Beispiel, dass er nicht vererbt.
2) Die jenseitigen besonderen Vorrechte wie zum Beispiel, dass ihm das Recht auf Fürbitte erteilt wird oder dass er der Erste ist, der das Paradies betreten wird.
3) Diesseitige vortreffliche Eigenschaften wie zum Beispiel, dass er in seinen Worten der Ehrlichste aller Menschen war.
4) Die von Allâh bewirkten unnachahmlichen Wundertaten wie zum Beispiel das Spalten des Mondes.
Die verbindlichen Bestimmungen, die speziell für ihn gelten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), sind lediglich entweder Pflichten, Verbote oder erlaubte Dinge.“
Im Madschmû Fatâwâ des Gelehrten Muhammad ibn Sâlih Al-Uthaimîn heißt es:
„Der Prophet wurde durch Besonderheiten ausgezeichnet. Wir werden über diejenigen davon sprechen, die der Autor erwähnte:
1) Siegel der Propheten:
Denn Allâh der Erhabene sagt: ‚Muhammad ist nicht der Vater irgendjemandes von euren Männern, sondern Allâhs Gesandter und das Siegel der Propheten. Und Allâh weiß über alles Bescheid‘ (Sûra 33:40).
2) Oberhaupt der Gesandten.
Der Beleg dafür wurde zuvor erwähnt.
3) Der verinnerlichte Glaube eines anbetend Dienenden kommt nur zustande, wenn er an seine Botschaft glaubt.
Denn Allâh der Erhabene sagt: ‚Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist ...‘ (Sûra 4:65). Alle anderen Propheten außer ihm wurden zu bestimmten Völkern entsandt, jeder zu seinem Volk.
4) Unter den Menschen wird erst das Urteil gefällt, nachdem er Fürbitte eingelegt hat. Der Beleg dafür wurde im Zusammenhang mit der Fürbitte angeführt.
5) Seine Umma wird vor allen anderen Menschen das Paradies betreten, und zwar auf Grund der allgemeinen, umfassenden Bedeutung seiner Worte – möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „Wir sind die Letzten [zuletzt Gekommenen], die am Tag der Auferstehung die Vorausgehenden sein werden.“
6) Er ist der Träger des »Banners des Lobes«, das er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) am Tag der Auferstehung tragen wird; und die Lobpreisenden werden sich darunter befinden. Denn in einem von Abû Sa´îd Al-Chudrî – – überlieferten Hadith heißt es, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:
„Ich bin am Tag der Auferstehung das Oberhaupt der Kinder Adams – ohne mich zu rühmen. Und in meinen Händen wird sich das Banner des Lobes befinden – ohne mich aber zu rühmen. Und es gibt an jenem Tag keinen Propheten – Adam und die anderen –, der sich nicht unter meinem Banner befinden wird. Ich bin der Erste, über dem sich die Erde spalten wird – ohne mich aber zu rühmen.“ (At-Tirmidhî; Muslim überlieferte den ersten und den letzten Teil.)
7) Inhaber des gelobten Status, also des Tuns und Wirkens, für das ihn sowohl der Schöpfer als auch die Geschöpfe loben:
Denn Allâh der Erhabene sagt:
„Vielleicht wird dich dein Herr zu einer lobenswerten (Rang)stellung erwecken“ (Sûra 17:79). Die Stellung ist das, was sich aus seinen hervorragenden Eigenschaften am Tag der Auferstehung ergibt, wie zum Beispiel die Fürbitte und andere.
8) Inhaber des besuchten Wasserbeckens: Gemeint ist damit das große Wasserbecken, zu dem viele Menschen kommen werden. Was die Wasserbecken an und für sich betrifft, so wurde bereits erwähnt, dass jeder Prophet ein Wasserbecken hat.
9)-11) Imâm aller Propheten, ihr Sprecher und derjenige unter ihnen, der das Recht auf Fürbitte besitzt.
Grundlage dafür ist der Hadîth von Ubaiy Ibn Ka´b, in dem es heißt, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: ‚Wenn der Tag der Auferstehung anbricht, werde ich der Imâm der Propheten, ihr Sprecher und derjenige unter ihnen sein, der das Recht auf Fürbitte besitzt.‘ (Überliefert von At-Tirmidhî und von ihm für hasan erklärt.)
12) Seine Umma ist die beste Umma. Denn Allâh der Erhabene sagt: ‚Ihr seid die beste Gemeinschaft, die für die Menschen hervorgebracht worden ist‘ (Sûra 3:110). Was aber die Worte Allâhs ‚O Kinder Isrâ`îls, gedenkt Meiner Gunst, die Ich euch erwiesen habe, und dass Ich euch vor den (anderen) Weltbewohnern bevorzugt habe‘ (Sûra 2:47) betrifft, so sind damit die Weltbewohner zu ihrer Zeit gemeint.