Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer gelobt, Allâh zu gehorchen, der soll Ihm gehorchen. Daher bist du dazu verpflichtet, der Moschee den gelobten Betrag in einer Rate zu zahlen, wenn du dazu in der Lage bist. Wenn nicht, ist es kein Problem, ihn in zwei oder mehr Raten zu entrichten.
Die Antwort auf die zweite Frage lautet: Wenn dieser Entschluss ein Gelöbnis ist, du also „Ich verpflichte mich gegenüber Allâh, jedes Mal ein Qurân-Exemplar für eine Moschee zu kaufen, wenn ich meinen Lohn erhalte“ gesagt hast, dann musst du es erfüllen. Du darfst es nicht dadurch ersetzen, dass du den Wert dieser Qurân-Exemplare an die Moschee zahlst, außer die Moschee braucht die Exemplare nicht.
Wenn diese Sache aber bloß eine Absicht im Herzen oder ein als Gelöbnis anzusehender mündlicher Beschluss war, dann musst du es nicht erfüllen. Allerdings ist es eine fromme Tat, die erwünscht ist. In diesem Fall kannst du demnach bedenkenlos anstatt dieser Sache den Wert der Qurân-Exemplare für die genannte Moschee spenden.